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# taz.de -- Kommentar Studienkosten: Kleine Bonbons für Akademiker
> 9 Millionen Euro Steuergeschenk für Reiche scheint nicht viel. Doch mit
> dieser Summe könnte man Zuschüsse fürs Schulessen finanzieren.
Die Krankenschwester muss also nicht das Studium des Arztes bezahlen. Das
Parlament hat die Absetzbarkeit von Studienkosten nahezu geräuschlos wieder
kassiert. Diese Milliarde bleibt den Steuerzahlern also erspart. Das ist
gut so, auch wenn ein Geschmäckle bleibt.
Noch im Sommer hatte vor allem die FDP laut applaudiert, als der
Bundesfinanzhof entschied, dass grundsätzlich auch Kosten für ein
Erststudium von der Steuer absetzbar sind. Das hätte bedeutet, dass der
Staat bis zu einer Milliarde Euro unter den in der Regel gut verdienenden
Akademikern verteilen und diese Summe dann an anderer Stelle wieder
einsparen müssen – etwa im Bildungshaushalt.
CDU-Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte der Euphorie des
Koaltionspartner recht schnell Einhalt geboten, indem er klar machte, das
Urteil so nicht umzusetzen. Doch wieder mal machen FDP und Union vor, wie
sie vordergründig zum Wohle der Gesellschaft sparen und hinten herum ihrer
Klientel ein paar Millionen zuschieben. Nach ihrer Gesetzesänderung wird
jetzt nämlich der sogenannte Sonderabzug für Ausbildungskosten von 4.000
auf 6.000 Euro angehoben.
Ähnlich wie bei den Steuererleichterungen für Hoteliers profitiert auch von
dieser Entlastung nur eine kleine Gruppe von Menschen. Der Arzt, der seiner
Ehefrau ein Kunststudium spendiert, kann jährlich bis zu 2.000 Euro mehr
von der Steuer absetzen. Und einige tausend Studierende, die so gut
verdienen, dass sie einen Steuerberater brauchen, können den neuen
Freibetrag ebenfalls ausschöpfen. Bei den Kosten schlagen vor allem die
Gebühren zu Buche und damit profitieren indirekt auch die privaten
Hochschulen, denn nur dort werden Studiengebühren in Höhe von 3.000 Euro
pro Semester erhoben.
Angesichts der Milliarden, mit denen das Parlament in dieser Woche
jonglierte, könnte man meinen, dass die veranschlagten neun Millionen Euro
an Rückerstattung für solche Sonder-Studienkosten Peanuts sind. Doch mit
neun Millionen Euro kann man an der richtigen Stelle viel bewirken – etwa
den Zuschuss, den die 2,5 Millionen bedürftigen Kinder und deren Eltern
fürs Schulessen zahlen müssen, zu kompensieren. Das wäre wirkungsvoller und
gerechter als Reiche zu alimentieren.
27 Oct 2011
## AUTOREN
Anna Lehmann
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