# taz.de -- Gebühren für Vermittlung von Doktorvater: Doktortitel trotz Beste… | |
> Wenn sich ein Doktorvater für die Betreuung einer Promotion bestechen | |
> lässt, bleibt der Titel trotzdem gültig. So entschied das | |
> Oberverwaltungsgericht Lünbeburg. | |
Bild: Wer seinen Doktorvater besticht, muss nicht um den eigenen Titel fürchte… | |
Lüneburg dpa | Ein Doktortitel darf nicht aberkannt werden, nur weil sich | |
der Doktorvater für die Betreuung der Promotion hat bestechen lassen. Es | |
komme vielmehr auf die inhaltliche Leistung der Arbeit an, urteilte das | |
Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (2 LA 333/10 bis 337/10, 348/10 bis | |
350/10) und bestätigte damit die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts | |
Hannover. Das teilte das Gericht am Freitag in Lüneburg mit. | |
Der Fall: Die Universität Hannover hatte bei acht Juristen den Titel | |
zurückgenommen, nachdem herausgekommen war, dass sich ihr Doktorvater für | |
die Betreuung der Promotion hatte bestechen lassen. Dagegen hatten die | |
Betroffenen geklagt. | |
Die Juristen hatten an ein Institut Gebühren in fünfstelliger Höhe für die | |
Vermittlung des Doktorvaters entrichtet - dieser hatte dann von dem | |
Institut ein Erfolgshonorar von rund 4000 Euro pro Doktorand erhalten - | |
insgesamt kassierte er 156 000 Euro. Der Professor war deshalb zu einer | |
mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen Bestechlichkeit verurteilt worden. | |
Das Oberverwaltungsgericht hielt die Aberkennung der Doktorwürde für die | |
acht Juristen ebenso wie die erste Instanz nicht für begründet. Den | |
Betroffenen hätte sich nicht der Verdacht aufdrängen müssen, dass ihr | |
Doktorvater bestochen worden war. | |
Zum anderen hätten auch keine Anhaltspunkte für mangelhafte Leistungen | |
vorgelegen, wie etwa Fälschungen, die Übernahme fremden Gedankenguts oder | |
die Inanspruchnahme unzulässiger Hilfsmittel. Die Universität hätte deshalb | |
in jedem Einzelfall der Frage nachgehen müssen, ob die Dissertationen | |
wissenschaftlichen Ansprüchen genügten. | |
25 Nov 2011 | |
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