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# taz.de -- Gesundheitsdebatte der SPD: Kampf gegen die Zweiklassenmedizin
> Mit einer Bürgerversicherung will die SPD die Bevorzugung von
> Privatversicherten beenden und für mehr Gerechtigkeit sorgen. Doch
> gerechter ist nicht gleich billiger.
Bild: Zu spät? Erste-Hilfe-Versuch der SPD für die Krankenkassenpatienten.
Mit dem Ausstieg aus der Zweiklassenmedizin will die SPD die Bundestagswahl
2013 gewinnen - und hat dazu ihr Modell einer Bürgerversicherung
konkretisiert. Das Konzept, das am Dienstag von den Delegierten beschlossen
werden soll, sieht vor, dass es künftig nur noch eine einheitliche
Vergütung für Ärzte geben soll, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder
privat versicherte Patienten behandeln.
Damit würde der Anreiz entfallen, weswegen Privatversicherte derzeit oft
bei der Terminvergabe sowie der Intensität der Therapie bevorzugt würden,
sagte der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach der taz.
"Das ärztliche Gesamthonorarvolumen bliebe gleich", prognostizierte
Lauterbach. Nur werde es anders verteilt: Ärzte, die bislang vor allem
gesetzlich Versicherte behandelt hätten, verdienten künftig mehr, insgesamt
bis zu drei Milliarden Euro. Mediziner, die bislang vor allem
Privatpatienten hatten, hätten entsprechend weniger.
Sparen will die SPD bei den Arzneimitteln: Die Preisabsenkung auf
europäisches Durchschnittsniveau könne zwei bis vier Milliarden Euro
bringen.
## Ein qualitativeres Gesundheitssystem
Für die privaten Krankenversicherungen würde die Bürgerversicherung das
faktische Aus bedeuten: Zwar dürften sie nach SPD-Vorstellungen weiter
existieren, müssten aber denselben einheitlichen
Bürgerversicherungsbasistarif anbieten wie alle anderen Kassen auch. Das
Neukundengeschäft würde entfallen. Auch werde es Privatversicherten
freigestellt, binnen eines Jahres unter Mitnahme ihrer Altersrückstellungen
in eine gesetzliche Kasse zu wechseln.
Billiger, das prognostiziert die SPD, würde das Gesundheitssystem wohl
nicht. Wohl aber qualitativ besser und gerechter finanziert. Zusatzbeiträge
will die SPD abschaffen, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge erhöhen
sowie die Parität von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wiederherstellen,
jedoch zu unterschiedlichen Konditionen.
## Höchstgrenze für Arbeitnehmer bleibt
Arbeitgeber müssten danach einen Beitragssatz bezahlen, der sich auf das
Gesamtvolumen der Gehälter ihrer Beschäftigten bezöge, also - anders als
bisher - ohne Einkommensgrenze nach oben. Für die Arbeitnehmer dagegen soll
die Beitragsbemessungsgrenze, also die Höchstgrenze, ab der die Beiträge
gedeckelt sind, bestehen bleiben. Derzeit liegt sie bei 44.550 Euro
Jahresgehalt.
Dies ist eine Kampfansage an Unternehmen mit einer hohen Zahl an
Spitzenverdienern. Und ein klares Zugeständnis an die gut verdienende Mitte
der Arbeitnehmerschaft: Denn die wäre bei der früher einmal von der SPD
angedrohten Anhebung oder gar Abschaffung der Bemessungsgrenze erheblichen
finanziellen Zusatzbelastungen ausgesetzt gewesen. Davon soll sie nun
verschont werden.
Auf der Strecke bleibt auch die Kernforderung der SPD-Linken, Beiträge auch
über Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen oder Immobilienbesitz zu finanzieren.
Die SPD hat jetzt ausgerechnet: Der bürokratische Aufwand, dieses Geld
einzutreiben, lohne den Zusatznutzen nicht. Und außerdem gelte es, eine
Wahl zu gewinnen.
5 Dec 2011
## AUTOREN
Heike Haarhoff
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