# taz.de -- Ermittlungen wegen Antifa-Homepage: Polizeiaktion gegen Pressefotog… | |
> Die Polizei führt eine Razzia bei einem Berliner Fotografen durch - wegen | |
> Neonazi-Fotos auf einer Antifa-Webseite. Der Presseverband findet das | |
> "inakzeptabel". | |
Bild: Lassen sich nicht gern fotografieren: Neonazis in Berlin. | |
BERLIN taz | Die LKA-Beamten klopften kurz nach 6 Uhr am Dienstag an die | |
Tür, erzählt Anwalt Felix Isensee. Hausdurchsuchung wegen Verdachts des | |
Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetzes, hätten die Polizisten seinem | |
Mandanten Florian K. eröffnet. Dann seien USB-Sticks, eine Fotokamera, ein | |
Computer, ein Laptop und K.s Handy beschlagnahmt worden. Die Beamten hätten | |
den 18-Jährigen zum LKA gefahren, dort seine Daten aufgenommen. | |
Offenbar stand der Nachwuchsfotograf aus Weißensee, Träger eines | |
Presseausweises des Jugendpresse-Verbands, seit Längerem im Visier der | |
Sicherheitsbehörden. Hintergrund ist laut taz-Informationen eine | |
Antifa-Webseite, auf der Porträtfotos und Namen von Berliner | |
Rechtsextremisten abgebildet sind. Drei der Bilder sollen von Florian K. | |
stammen, so die Ermittler. | |
Dass K. die Bilder der Antifa überlassen oder selbst auf die Internetseite | |
gestellt habe, dafür gebe es aber "keine Anhaltspunkte", so Anwalt Isensee. | |
Zumindest die erkennungsdienstliche Behandlung beim LKA sei | |
"unverhältnismäßig". Als "inakzeptabel" kritisiert auch Bernd Fiedler, | |
Vorstand des Berliner Jugendpresse-Verbands, die Polizeiaktion. "Wir | |
verstehen die Berliner Polizei langsam nicht mehr. Das ist erneut eine | |
Missachtung des Landespressegesetzes." Bereits im November sei ein Fotograf | |
des Verbands bei einer Polizeiräumung in der FU festgenommen worden, obwohl | |
er einen Presseausweis vorweisen konnte. "Wir prüfen eine | |
Dienstaufsichtsbeschwerde." | |
Ein Polizeisprecher bestätigt die Hausdurchsuchung. Diese sei auf Grundlage | |
eines richterlichen Beschlusses erfolgt. Ob die Ermittlungen von Amts wegen | |
erfolgten oder auf Anzeige der abgebildeten Neonazis, ließ der Sprecher | |
offen. Laut Kunsturheberrechtsgesetz müssen Abgebildete Porträtaufnahmen | |
von sich zustimmen, das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Bei Verstößen | |
können Ermittlungen nur eingeleitet werden, wenn die Betroffenen Anzeige | |
erstatten. | |
Bereits 2005 ermittelte der Staatsschutz aber auf eigene Faust monatelang | |
gegen zwölf Berliner Pressefotografen wegen Porträtfotos von Neonazis auf | |
einem Antifa-Plakat. Zu Hausdurchsuchungen kam es nicht, denn die | |
Nachforschungen endeten als Bumerang: Die Staatsanwaltschaft wies den Fall | |
brüsk ab. Es liege keine Straftat vor, da das Plakat noch nie | |
veröffentlicht wurde. | |
14 Dec 2011 | |
## AUTOREN | |
Konrad Litschko | |
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