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# taz.de -- Verfahren beendet: Ermittlungen in alle Richtungen eingestellt
> Staatsanwaltschaft lässt Fotografen, der einen Böller gezündet haben
> soll, in Ruhe - die Polizei auch.
Bild: Er wäre dann soweit: Ruben Neugebauer hat extra den Pilotenschein gemacht
Die Festnahme des Pressefotografen Björn Kietzmann am Rande einer
Demonstration zur Erinnerung an den in Genua von der Polizei erschossenen
Globalisierungskritiker Carlo Giuliani wird wohl kein juristisches
Nachspiel haben. Sowohl die Ermittlungen gegen ihn als auch die gegen die
Polizei wurden jetzt eingestellt.
Kietzmann, der als freier Fotograf arbeitet - auch für die taz -, war am
16. Juli kurz vor 23 Uhr von einen Trupp behelmter Polizisten an der
Kreuzberger Waldemarstraße überwältigt und festgenommen worden. Ein
Polizist warf ihm vor, einen Böller gezündet zu haben, der kurz zuvor unter
einem Auto explodiert war.
Kietzmann trug einen Helm, der auf beiden Seiten mit der Aufschrift
"Presse" gekennzeichnet war und konnte sich mit seinem Presseausweis
legitimieren. "Ich habe denen versucht zu erklären, dass ich nur meine
Arbeit mache, aber man sagte mir, ich habe eine Straftat begangen. Dann
wurde ich zu einem Polizeiwagen mitgenommen und dort rund zwei Stunden
festgehalten", schildert er den Vorfall.
Nicht nur die Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion wurden vor wenigen Tagen von der
Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch die Anzeige, die Kietzmann wegen
seiner Festnahme und falscher Beschuldigung gegen die Polizei gestellt hat,
wird nicht weiter verfolgt. Es seien nicht genügend ZeugInnen gefunden
worden, lautet die Begründung.
Das findet Kietzmann merkwürdig: Er habe mehrere KollegInnen benannt, die
seine Festnahme beobachtet hätten. Aber nur der Pressefotograf Ruben
Neugebauer wurde von der Polizei vorgeladen. Er habe dabei berichtet, dass
Kietzmann grundlos festgenommen wurde und die Nummer der zuständigen
Polizeieinheit benannt, bestätigte er gegenüber der taz. Weil die
Polizisten behelmt waren, habe er sie nicht identifizieren können. Die
Deutsche Journalisten-Union in der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sieht
in solchen Schwierigkeiten bei Ermittlung gegen die Polizei ein Argument
für die Kennzeichnungspflicht.
Kietzmann prüft mit seinem Anwalt, ob er Widerspruch gegen die Einstellung
der Ermittlungen gegen die Polizei einlegt. Zudem wurde bei die Festnahme
seine Kamera beschädigt. Den Schaden von über 1.200 Euro habe die
Versicherung übernommen, sich aber Ansprüche gegenüber der Polizei
offengehalten, so der Fotograf. Bei Polizei und Staatsanwalt wollte sich
hierzu niemand äußern.
9 Dec 2011
## AUTOREN
Peter Nowak
## TAGS
Ruben Neugebauer
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