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# taz.de -- Klage gegen Lörracher Neonazi abgelehnt: NPDler durfte Bombenzutat…
> Beim Leiter der NPD-Jugend in Lörrach fand man Chemikalien, Zündschnüre
> und Fernzünder. Doch auch das Oberlandesgericht lehnt eine Anklage gegen
> ihn ab.
Bild: Sprengstoffzutaten angehäuft, aber für die Anklage hat's nicht gereicht.
FREIBURG taz | Der südbadische Neonazi Thomas Baumann hatte 22 Kilo Zutaten
für die Herstellung von Sprengstoff gehortet, wird deshalb aber nicht
angeklagt. Dies entschied jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.
"Unglaublich, dass die Justiz den Rechtsterrorismus immer noch so
verharmlost", kommentiert die autonome AntiFa Freiburg, die der Polizei
2009 den entscheidenden Tipp gab.
Baumann hatte Chemikalien, Zündschnüre, Bauteile für Fernzünder sowie
Sprengstofffachliteratur angeschafft. Es sei die größte derartige Menge an
Bombengrundstoff, die je bei einem Neonazi gefunden wurde, sagten die
Ermittler bei der Festnahme. In wenigen Stunden hätte Baumann, der auch den
Lörracher Stützpunkt der NPD-Jugendorganisation leitete, eine gefährliche
Rohrbombe bauen können.
Wie schon das Landgericht Freiburg lehnte nun auch das OLG Karlsruhe eine
Anklage wegen Vorbereitung eines Sprengstoffverbrechens ab. Eine Beschwerde
der Lörracher Staatsanwaltschaft wurde abgelehnt. Baumann habe noch keine
"bestimmte Tat geplant" und nicht einmal konkrete Vorstellungen "im
Hinblick auf ein Angriffsziel und den Angriffszeitpunkt" entwickelt. Dies
sei aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof erforderlich, weil
hier schon weit im Vorfeld eines Delikts mit Strafe gedroht werde.
## Anklage wegen kleinen Waffendelikten
Dabei schrieb Baumann im April 2008 an den örtlichen NPD-Chef: "Ich hätte
gerne, wenn möglich, die Namen und Adressen von wichtigen politischen
Gegnern. […] Wir haben uns jetzt langsam strukturiert und gehen zum
Gegenschlag über." Auf dessen Anforderung, das linke Freiburger Zentrum KTS
auszuspionieren, erklärte sich Baumann dazu bereit. Das alles genügte den
OLG-Richtern jedoch nicht.
Auch die "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" konnte
das OLG nicht erkennen. Bei diesem seit 2009 geltenden neuen Tatbestand
seien zwar die Anforderungen an die Konkretisierung der Tat geringer, doch
auch diese seien nicht erfüllt. Es sei nicht ersichtlich, ob Baumann einen
"todbringenden Einsatz des noch herzustellenden Sprengstoffs überhaupt in
Erwägung gezogen hätte".
Baumann wird nun lediglich vor dem Amtsgericht Lörrach wegen kleinerer
Waffendelikte angeklagt. (Az.: 2 Ws 157/11)
19 Dec 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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