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# taz.de -- Streit um Beschäftigungspolitik: Spiel mit verteilten Rollen
> Arbeitsagentur bewilligt 500 Ein-Euro-Jobs für 2012, aber erst ab Ende
> März. Viele Projekte bedroht. Kompetenzstreit von Arbeitsagentur und
> Sozialbehörde.
Bild: Streitpunkt zwischen Behörde und Arbeitsagentur: Ein-Euro-Jobs.
Der aktuelle Konflikt um die Ein-Euro-Jobs hat sich kurz vor Weihnachten
etwas entschärft. Am Donnerstagnachmittag gab der Chef der Hamburger
Arbeitsagentur, Sönke Fock, bekannt, dass die Zahl der Arbeitsgelegenheiten
(AGHs) für das kommende Jahr von 3900 um 500 erhöht wird. Allerdings werden
diese nur von Ende März bis Jahresende finanziert.
Fock betonte, dass die Frage, wie die finanziellen Mittel eingesetzt
werden, Sache der Bundesagentur sei. Wichtig sei, dass die Vermittlung in
Arbeit und andere Maßnahmen wie die berufliche Qualifizierung "absoluten
Vorrang" hätten. Der Konflikt hatte sich Anfang der Woche zugespitzt.
SPD-Sozialsenator Detlef Scheele hatte Fock einen in der Öffentlichkeit
breit gestreuten Brief geschickt.
Darin forderte er 500 zusätzliche AGHs und eine pauschale Verlängerung für
die rund 60 bedrohten Stadtteilprojekte um zwei Monate, damit die Bezirke
Zeit gewönnen, alternative Finanzierungen zu entwickeln. "Der zweite Punkt
konnte nicht berücksichtigt werden", sagt Agentursprecher Knut Böhrnsen.
Das heißt, viele Projekte müssen zum Jahresende schließen.
Die Sprecherin der Beschäftigungsträger, Petra Lafferentz, spricht deshalb
von einer Mogelpackung. "Bis April werden die Projekte tot sein. Die Träger
haben keine Möglichkeit der Zwischenfinanzierung." Die Entscheidung
entspreche nicht dem Beschluss der Bürgerschaft. Man bräuchte auf der
Stelle eine "flächendeckende Verlängerung".
Scheele hatte Fock zuvor gedroht, er werde den "Kooperationsausschuss" beim
Bund einberufen, wenn sich bis Jahresende keine Einigung abzeichne. Die
GAL-Politikerin Filiz Demirel nannte dies einen "öffentlichen Show-Streit",
der nicht der Sachlage entspreche. Denn die Bürgerschaft habe dem Senat den
klaren Auftrag erteilt, besagte 500 Jobs und Hilfen für bedrohte
Stadtteilprojekte zu schaffen.
Der Senator hätte selbst handeln können, so Demirel. Habe die Stadt doch in
der "Trägerversammlung" (TV) des Jobcenters die Mehrheit und könne die 500
AGHs einfach beschließen. Doch der Senator sieht sich hier offenbar
machtlos. Die "Letztentscheidung" über die Mittelvergabe liege nun mal bei
der Arbeitsagentur. Die Pressestellen von Scheele und Fock verteilen
derzeit eine Grafik, laut derer die Agentur sogar "Letztentscheidung" über
die Gesetzesinterpretation hat.
Streitpunkt ist der noch recht junge Paragraf 44 des Sozialgesetzbuchs II,
den der Bund gerade erst nach einem Urteil des Verfassungsgerichts geändert
hat, um mehr dezentrale Verantwortung zu ermöglichen. Das "Jobcenter" wird
seither als gemeinsame Einrichtung (gE) von Agentur und Stadt betrieben.
Für sich überschneidende Organisationsfragen gibt es besagte sechsköpfige
Trägerversammlung. Sie stimmt das "örtliche Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm" ab. Ihr obliegt auch die Planung der Ressourcen, wie
es in einem Aufsatz des Sozialrechtlers Ernst-Wilhelm Luthe heißt.
Gibt es bei einer Abstimmung eine Patt-Situation, kann der Vorsitzende -
ein Mitarbeiter der Stadt - sein doppeltes Stimmrecht nutzen. "Für das
Arbeitsmarktprogramm ist die Trägerversammlung zuständig", bestätigt Luthe
der taz. Der Kooperationsausschuss müsse dafür "nicht gefragt werden".
22 Dec 2011
## AUTOREN
Kaija Kutter
Kaija Kutter
## TAGS
Senioren
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