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# taz.de -- Kommentar Wohnraumschutz: Eigentum verpflichtet
> Wohnraumschutz darf nicht allein Thema der Mietervereine sein. Hier ist
> der Senat gefordert.
Bild: Nach der Entmietung droht der Abriss: die Altbauten in der Breite Straße…
Nein, man kann mit seinem Eigentum nicht einfach alles machen, was einem
beliebt. Mit Bedacht ist die Sozialpflichtigkeit von Eigentum im
Grundgesetz verankert worden. Auch wenn dieser Artikel 14 heute manchen wie
Sozialromantik erscheinen mag - es gibt ihn nun mal. Und er gilt in erster
Linie und logischerweise für den Bereich der Daseinsvorsorge.
Die Versorgung mit Wasser oder Strom gehört dazu, das Wohnen im Grunde
auch. Das Problem ist, dass diese Bereiche dennoch häufig
privatwirtschaftlich und nicht zum Nutzen aller betrieben werden. Dass sie
es aber sollten, ist offensichtlich.
Eben deshalb wurden die Hamburger Wasserwerke nie privatisiert, eben
deshalb will eine Volksinitiative die Rückholung der Energienetze in die
öffentliche Hand, eben deshalb demonstrierten im vorigen Jahr Tausende für
das Grundrecht auf Wohnen.
In der Politik ist das Bewusstsein dafür durchaus vorhanden. Die Regelungen
gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum existieren, sie müssten aber auch
angewendet werden. Wer die Umnutzung leer stehender Büros in Wohnungen
befürwortet, muss zwangsläufig die Umwandlung von Wohnungen in
Gewerbebetriebe ablehnen.
Dieses Thema darf nicht an Mietervereinen hängen bleiben. Ein Senat, der
Wohnungsnot beseitigen will, ist hier gefordert.
2 Jan 2012
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
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