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# taz.de -- Gutachten der Linkspartei: Mitglieder fragen? Lieber nicht!
> Das neue Gutachten des Parteienrechtlers Martin Morlok wurde lange
> erwartet. Es empfiehlt, die Genossen nicht über ihre Führung abstimmen zu
> lassen.
Bild: Wollen frei entscheiden dürfen: Delegierte auf dem Parteitag.
BERLIN dpa/taz | Eine Befragung der Linkspartei-Mitglieder über ihre neue
Parteispitze würde gegen das Parteiengesetz verstoßen. Zu diesem Ergebnis
kommt das Gutachten des Düsseldorfer Parteienrechtlers Martin Morlok, das
der Vorstand der Linkspartei in Auftrag gegeben hat.
Laut Morloks Gutachten, das der taz vorliegt, ist einzig der Parteitag für
die Wahl der Vorstände zuständig. Eine Mitgliederbefragung würde die Rechte
der Parteitagsdelegierten verletzen.
Diese Regelung könne man zwar verfassungsrechtlich anzweifeln, das sei aber
ein "riskanter Weg". Bisher haben Fraktionsvize Dietmar Bartsch und die
amtierende Parteivorsitzende Gesine Lötzsch angekündigt, kandidieren zu
wollen und darüber die Mitglieder abstimmen lassen zu wollen.
Unbeeindruckt von Morloks Gutachten, rechnet der Linken-Landeschef in
Mecklenburg-Vorpommern, Steffen Bockhahn, weiter fest mit einem
Mitgliederentscheid über die künftige Parteiführung. "Die in der Satzung
verankerten Bedingungen für eine Befragung der Parteibasis sind erfüllt.
Ich denke, dass kein Weg daran vorbeiführt", sagt der Mitinitiator des
Entscheids.
## Verstoß gegen Parteisatzung?
Neben den Landesverbänden Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein haben sich auch Kreisverbände für die Befragung der
Mitglieder ausgesprochen. Eine wichtige Weichenstellung wird von der
Sitzung des geschäftsführenden Bundesvorstands am Donnerstag erwartet. Die
Linke will im Juni in Göttingen eine neue Doppelspitze wählen. Das Votum
aller Mitglieder hätte dann empfehlenden Charakter.
Zuvor war bereits der Linken- Bundestagsabgeordnete Wolfgang Neskovic in
einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass eine Urwahl, selbst eine
konsultative Befragung der Mitglieder, sowohl gegen das Parteiengesetz als
auch gegen die Satzung der Partei verstoße.
9 Jan 2012
## AUTOREN
Anja Maier
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