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# taz.de -- Polizei-Übergriff bei Jalloh-Gedenkdemo: Keine Grundlage für Eins…
> Bei der Jalloh-Gedenkdemo wollten Polizisten ein Transparent
> beschlagnahmen und verprügelten dabei einen Teilnehmer. Doch schon die
> Beschlagnahme war illegal.
Bild: Etwas paradox: Auf einer Demo gegen Polizeigewalt kommt es zu erneuter Po…
BERLIN taz | Nach dem umstrittenen Polizeieinsatz in Dessau hat die
Menschenrechtsorganisation Amnesty International "die Einrichtung einer
unabhängigen Untersuchungsinstitution" gegen Polizeiübergriffe gefordert.
"Diese muss immer dann ermitteln, wenn Vorwürfe gegen die Polizei wegen
unverhältnismäßiger Gewaltanwendung erhoben werden", sagte Katharina Spieß,
Polizeiexpertin von Amnesty. Oppositionspolitiker aus Sachsen-Anhalt wie
der Grüne Sebastian Striegel schlossen sich der Forderung an.
Nach einer Gedächtnisdemonstration für den 2005 in einer Dessauer
Polizeizelle unter mysteriösen Umständen zu Tode gekommenen Oury Jalloh
musste am vergangenen Samstag Mouctar Bah, ein Freund Jallohs, ins
Krankenhaus eingeliefert werden. Er war von Polizisten attackiert worden.
Dazu kam es, nachdem die Polizei entgegen ihrer früheren Praxis bei der
Demonstration wiederholt versucht hatte, Transparente mit der Aufschrift
"Oury Jalloh, das war Mord!" zu beschlagnahmen.
Nachdem zahlreiche Migrantenverbände den Vorfall scharf kritisiert hatten,
beschäftigte sich am Donnerstag der Innenausschuss des Landtags von
Sachsen-Anhalt mit dem Einsatz. Laut Teilnehmerkreisen soll Innenminister
Holger Stahlknecht (CDU) dabei eingeräumt haben, dass sich beim Einsatz
auch Polizisten strafbar gemacht haben könnten.
## Keine Grundlage für Polizeieinsatz
Klar scheint indessen, dass dem Polizeieinsatz die Grundlage fehlte, gegen
die Transparente vorzugehen. In diesem Zusammenhang war in Folge der
Geschehnisse zu Wochenbeginn bereits ein Polizeijurist wegen falscher
Beratung versetzt worden.
Ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Dessau bestätigte am
Donnerstag der taz: "Die Parole ,Oury Jalloh, das war Mord' ist nach
geltender Rechtssprechung objektiv von der Meinungsfreiheit gedeckt." In
der Vergangenheit sei die Parole bei Demonstrationen auch nicht unterbunden
worden. Die Behörde ermittele nun gegen unbekannte Polizeibeamte wegen
Körperverletzung im Amt.
Andererseits liegt mittlerweile aber auch "eine zunehmende Zahl von
Anzeigen gegen Demonstrationsteilnehmer vor", sagte der Sprecher. Er
stellte aber umgehend klar: "Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass
Mittel der Deeskalation bei dem Polizeieinsatz nicht hinreichend
berücksichtigt wurden." Gegen die Beamten der Dessauer Polizeidirektion
ermittelt nun die benachbarte Polizeidirektion in Magdeburg.
12 Jan 2012
## AUTOREN
Martin Kaul
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