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# taz.de -- Prozess um Oury Jallohs Feuertod: Gericht will Prozess einstellen
> Ein Polizist musste sich für den Feuertod Oury Jallohs in
> Polizeigewahrsam vor zwei Gerichten verantworten. Jetzt könnte es ein
> schnelles Ende geben – ohne Urteil.
Bild: Viele Akten, zweimal gelesen.
MAGDEBURG dpa | Der nunmehr zweite Prozess um den Feuertod des
Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau geht
möglicherweise ohne Urteilsspruch zu Ende. Nach mehr als einjähriger
Verhandlungsdauer gab die Vorsitzende Richterin am Landgericht Magdeburg
eine entsprechende Anregung der Kammer bekannt. Danach könnte das Verfahren
gegen den angeklagten Polizeibeamten gegen eine Geldauflage vorläufig
eingestellt werden - als Konsequenz aus dem Stand der Beweisaufnahme und
der Verfahrensdauer.
In dem Prozess muss sich der Polizist seit dem 12. Januar 2011 wegen
Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft
ihm vor, dem Asylbewerber aus Sierra Leone bei einem Brand am 7. Januar
2005 nicht rechtzeitig geholfen zu haben.
Im Polizeirevier in Dessau war Jalloh an Armen und Beinen gefesselt worden,
er wehrte sich heftig. Eine Blutuntersuchung ergab einen Alkoholwert von
fast drei Promille. Trotz der Umstände soll der Asylbewerber das Feuer
selbst entzündet haben. Ein Feuerzeug war in der Zelle, obwohl Jalloh
durchsucht worden war.
Wie der Prozess nun weitergeht, entscheidet sich am Dienstag. Es gibt die
Möglichkeit, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Anregung
eingehen und das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt wird. Die
Nebenklage, die die Mutter und einen Bruder Jallohs vertritt, muss angehört
werden, muss aber nicht zustimmen. Sollte der Anregung des Gerichts
hingegen nicht gefolgt werden, wird aller Voraussicht nach plädiert und
anschließend ein Urteil gesprochen.
Der angeklagte Polizeibeamte saß bereits zwischen März 2007 und Dezember
2008 wegen Körperverletzung mit Todesfolge an 60 Verhandlungstagen auf der
Anklagebank am Landgericht Dessau. Er wurde freigesprochen, eine Mitschuld
am Tod des Afrikaners wurde ihm nicht nachgewiesen.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf, der Prozess musste deshalb
in Magdeburg neu aufgerollt werden. Menschenrechtsaktivisten hatten
kritisiert, dass die als Zeugen gehörten Polizisten eine Mauer des
Schweigens errichtet hätten.
6 Mar 2012
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