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# taz.de -- Prozess um Pharma-Angestellten: Kündigung wegen HIV rechtens
> Ein Pharma-Angestellter mit einer HIV-Infektion wurde vom Unternehmen
> gekündigt. Ein Gericht hat die Klage des Gekündigten abgewiesen. Die
> AIDS-Hilfe kritisiert die Entscheidung.
Bild: Kein Job mit Aids: In der Pharmabranche gilt das offenbar noch.
BERLIN dapd | Im Rechtsstreit um eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion
hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Klage des Arbeitnehmers
abgewiesen. Auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde ihm nicht zuerkannt. Die
Deutsche Aids-Hilfe bedauerte die Entscheidung.
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, war der Mann von einem
Pharmaunternehmen als chemisch-technischer Assistent beschäftigt und bei
der Herstellung von Medikamenten im "Reinbereich" eingesetzt worden. Das
Unternehmen hatte für diesen Bereich allgemein festgelegt, dass
Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art - insbesondere auch mit
HIV-Infektion - nicht beschäftigt werden dürften.
Das Gericht hielt die Kündigung deshalb für rechtswirksam. Sie sei "nicht
willkürlich" und verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Dem Arbeitgeber könne nicht verwehrt werden, für die
Medikamentenherstellung allgemein den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer
auszuschließen, hieß es in der Begründung. Das Gericht ließ aber die
Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.
## Aids-Hilfe: Gericht hat Chance vertan
Dagegen sagte die Geschäftsführerin der Deutschen Aids-Hilfe, Silke Klumb:
"Das Landesarbeitsgericht hat eine Chance vertan, Rechtssicherheit für
Menschen mit HIV und anderen chronischen Krankheiten zu schaffen." Der
Verband werde sich weiterhin dafür einsetzen, diese Menschen unter den
Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu stellen.
Die Deutsche AIDS-Hilfe will eigenen Angaben zufolge erreichen, dass
künftig auch Menschen mit chronischen Erkrankungen durch das AGG vor
Diskriminierung geschützt werden. Unterstützt werde sie dabei unter anderem
von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Büro zur Umsetzung
von Gleichbehandlung.
(Urteil vom 13. Januar 2012 - 6 Sa 2159/11)
13 Jan 2012
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