# taz.de -- Prozess um Pharma-Angestellten: Kündigung wegen HIV rechtens | |
> Ein Pharma-Angestellter mit einer HIV-Infektion wurde vom Unternehmen | |
> gekündigt. Ein Gericht hat die Klage des Gekündigten abgewiesen. Die | |
> AIDS-Hilfe kritisiert die Entscheidung. | |
Bild: Kein Job mit Aids: In der Pharmabranche gilt das offenbar noch. | |
BERLIN dapd | Im Rechtsstreit um eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion | |
hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Klage des Arbeitnehmers | |
abgewiesen. Auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das | |
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde ihm nicht zuerkannt. Die | |
Deutsche Aids-Hilfe bedauerte die Entscheidung. | |
Wie das Gericht am Freitag mitteilte, war der Mann von einem | |
Pharmaunternehmen als chemisch-technischer Assistent beschäftigt und bei | |
der Herstellung von Medikamenten im "Reinbereich" eingesetzt worden. Das | |
Unternehmen hatte für diesen Bereich allgemein festgelegt, dass | |
Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art - insbesondere auch mit | |
HIV-Infektion - nicht beschäftigt werden dürften. | |
Das Gericht hielt die Kündigung deshalb für rechtswirksam. Sie sei "nicht | |
willkürlich" und verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. | |
Dem Arbeitgeber könne nicht verwehrt werden, für die | |
Medikamentenherstellung allgemein den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer | |
auszuschließen, hieß es in der Begründung. Das Gericht ließ aber die | |
Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. | |
## Aids-Hilfe: Gericht hat Chance vertan | |
Dagegen sagte die Geschäftsführerin der Deutschen Aids-Hilfe, Silke Klumb: | |
"Das Landesarbeitsgericht hat eine Chance vertan, Rechtssicherheit für | |
Menschen mit HIV und anderen chronischen Krankheiten zu schaffen." Der | |
Verband werde sich weiterhin dafür einsetzen, diese Menschen unter den | |
Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu stellen. | |
Die Deutsche AIDS-Hilfe will eigenen Angaben zufolge erreichen, dass | |
künftig auch Menschen mit chronischen Erkrankungen durch das AGG vor | |
Diskriminierung geschützt werden. Unterstützt werde sie dabei unter anderem | |
von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Büro zur Umsetzung | |
von Gleichbehandlung. | |
(Urteil vom 13. Januar 2012 - 6 Sa 2159/11) | |
13 Jan 2012 | |
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