| # taz.de -- Prozess um Pharma-Angestellten: Kündigung wegen HIV rechtens | |
| > Ein Pharma-Angestellter mit einer HIV-Infektion wurde vom Unternehmen | |
| > gekündigt. Ein Gericht hat die Klage des Gekündigten abgewiesen. Die | |
| > AIDS-Hilfe kritisiert die Entscheidung. | |
| Bild: Kein Job mit Aids: In der Pharmabranche gilt das offenbar noch. | |
| BERLIN dapd | Im Rechtsstreit um eine Kündigung wegen einer HIV-Infektion | |
| hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Klage des Arbeitnehmers | |
| abgewiesen. Auch ein Anspruch auf Entschädigung wegen Verstoßes gegen das | |
| Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurde ihm nicht zuerkannt. Die | |
| Deutsche Aids-Hilfe bedauerte die Entscheidung. | |
| Wie das Gericht am Freitag mitteilte, war der Mann von einem | |
| Pharmaunternehmen als chemisch-technischer Assistent beschäftigt und bei | |
| der Herstellung von Medikamenten im "Reinbereich" eingesetzt worden. Das | |
| Unternehmen hatte für diesen Bereich allgemein festgelegt, dass | |
| Arbeitnehmer mit Erkrankungen jedweder Art - insbesondere auch mit | |
| HIV-Infektion - nicht beschäftigt werden dürften. | |
| Das Gericht hielt die Kündigung deshalb für rechtswirksam. Sie sei "nicht | |
| willkürlich" und verstoße nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. | |
| Dem Arbeitgeber könne nicht verwehrt werden, für die | |
| Medikamentenherstellung allgemein den Einsatz erkrankter Arbeitnehmer | |
| auszuschließen, hieß es in der Begründung. Das Gericht ließ aber die | |
| Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. | |
| ## Aids-Hilfe: Gericht hat Chance vertan | |
| Dagegen sagte die Geschäftsführerin der Deutschen Aids-Hilfe, Silke Klumb: | |
| "Das Landesarbeitsgericht hat eine Chance vertan, Rechtssicherheit für | |
| Menschen mit HIV und anderen chronischen Krankheiten zu schaffen." Der | |
| Verband werde sich weiterhin dafür einsetzen, diese Menschen unter den | |
| Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu stellen. | |
| Die Deutsche AIDS-Hilfe will eigenen Angaben zufolge erreichen, dass | |
| künftig auch Menschen mit chronischen Erkrankungen durch das AGG vor | |
| Diskriminierung geschützt werden. Unterstützt werde sie dabei unter anderem | |
| von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Büro zur Umsetzung | |
| von Gleichbehandlung. | |
| (Urteil vom 13. Januar 2012 - 6 Sa 2159/11) | |
| 13 Jan 2012 | |
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