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# taz.de -- Kommentar muslimische Lehrer: Berufsverbot nach Bayern-Art
> Bayern verweigert einem Realschullehrer die Verbeamtung, weil ihm eine
> islamistische Gesinnung unterstellt wird. Integration geht anders.
Die deutsche Islampolitik ist nicht frei von Widersprüchen. Gerade erst
plädiert Außenminister Westerwelle mit Blick auf den Arabischen Frühling
dafür, auch mit Islamisten zu reden, sofern sich diese zu Demokratie und
Menschenrechten bekennen. Und Bundeskanzlerin Angela Merkel wirbt in ihrer
aktuellen Videobotschaft um mehr Migranten im öffentlichen Dienst.
Doch was macht Bayern? Es verweigert einem Realschullehrer die Verbeamtung,
weil ihm eine islamistische Gesinnung unterstellt wird, obwohl er sich zu
Verfassung und Demokratie bekennt.
Zwar ist die "Muslimische Jugend", in der sich der Lehrer engagierte,
umstritten: einerseits wurden die interreligiösen Dialogprogramme dieses
Jugendverbands in der Vergangenheit gelobt und sogar staatlich gefördert.
Andererseits wird der Verband in mehreren Bundesländern vom
Verfassungsschutz beobachtet. Aber nur in Deutschland ist es möglich, wegen
der Mitgliedschaft in einem legalen Verband nicht in den Staatsdienst
aufgenommen zu werden. Und Bayern war hier schon immer besonders streng.
Neu ist, dass sich das staatliche Misstrauen nicht mehr vor allem gegen
Linke, sondern gegen Muslime richtet. Bedauerlich, dass sich auch die
bayrische Justiz dieser restriktiven Haltung von Verfassungsschutz und
Schulbehörde anschließt.
Damit bleibt dem betroffenen Lehrer eine Karriere an einer staatlichen
Schule in Bayern versagt. Wenn er nach diesem Berufsverbot auf bayrische
Art nicht in Berufung gehen will, kann er es zwar immer noch in einem
anderen Bundesland versuchen, oder er kann sich an einer muslimischen
Privatschule bewerben, von denen es auch in Deutschland immer mehr gibt.
Beides aber trägt nicht zur Integration bei. Sondern zur Ausgrenzung von
unbequemen Muslimen aus der Mitte der Gesellschaft.
15 Jan 2012
## AUTOREN
Daniel Bax
Daniel Bax
## TAGS
Berufsverbot
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