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# taz.de -- Immobilienberatung: Heilmann legt Fünf-Punkte-Plan vor
> Neuer Senator für Justiz und Verbraucherschutz will bessere Aufklärung,
> Pflicht zu Wohnungsbesichtigung und neutraler Beratung. Grüne und Linke
> sind davon angetan.
Bild: Maklerangebote: Senat will bei der Suche nach Eigentum helfen
Einen Tag nach seinem Vorstoß zu besserem Schutz bei Immobiliengeschäften
hat der neue Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann
(CDU), einen Fünf-Punkte-Katalog vorgestellt. Dazu gehören bessere
Aufklärung und Beratungspflicht vor dem Kauf von Wohnungen. Die
oppositionellen Fraktionen von Grünen und Linkspartei begrüßten das
Vorgehen. Die Grünen wollen in der Parlamentssitzung nächste Woche auch
eigene Vorschläge einbringen, zu denen eine "Aufklärungsoffensive" gehört.
Im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses berichtete Heilmann am Mittwoch
von einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz der 16
Bundesländer, Jörg-Uwe Hahn (FDP). Man sei überein gekommen, dass man dem
betrügerischen Handel mit überteuerten Wohnungen, sogenannten
Schrottimmobilien, zusammen ein Ende bereiten müsse - das Problem sei nicht
auf Berlin beschränkt. Heilmann nannte ein Beispiel, in dem Nürnberger
Anleger marode Häuser in Leipzig erwarben. Die Minister tagen nächstes Mal
im Juni.
Als erste von fünf Maßnahmen nannte der Senator verbesserte Aufklärung -
nicht nur von Verbrauchern, sondern auch von Notaren und Banken. Zweitens
will er sicher stellen, dass die Käufer den Vertrag 14 Tage vor der
Beurkundung beim Notar in der Hand haben - die Notare sollen ihn selbst
übersenden. Heilmann zeigte sich aber selbst skeptisch, ob das wirklich
wirkt: Vielen Rechtsunkundigen helfe es auch nicht, wenn die Papiere
rechtzeitig vorliegen.
Drittens will der Senator eine Besichtigung erzwingen - viele Geschädigte
kauften eine Wohnung, ohne sie angesehen zu haben. Ein vierter Punkt sind
Gutachten zum tatsächlichen Wert. Letzte Überlegung ist eine Pflicht zur
Beratung durch neutrale Dritte - die Hausbank, den Steuerberater oder die
Verbraucherschutzzentrale. Die sollen genau in den Vertrag schauen und
könnten einem Kaufwilligen dann schon mal nahelegen, dass 700 Euro
monatliche Abzahlung bei 1000 Euro Nettoeinkommen nicht zu stemmen sind.
Heilmann betonte ausdrücklich, dass diese fünf Maßnahmen nur erste und noch
nicht abgeschlossene Überlegungen seien und lud im Ausschuss zur Mitarbeit
ein. "Vielleicht kommt noch eine sechste und siebte, dem werde ich mich
nicht verschließen."
18 Jan 2012
## AUTOREN
Stefan Alberti
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