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# taz.de -- Kommentar Funkzellenabfrage: Zur Ermittlung von Serientätern
> Die Funkzellenabfrage eignet sich gut, um Straftatserien aufzuklären. Die
> Verhältnismäßigkeit muss geprüft werden, aber es gibt keinen
> offensichtlichen Rechtsbruch.
Nicht jede Funkzellenabfrage ist ein Skandal. Die derzeitige Aufregung in
Berlin verwundert daher etwas. Vor allem kann man der Polizei nicht
vorwerfen, dass sie bei der Suche nach Autozündlern die Daten von
Unbeteiligten erfasst hätte. Denn eine Funkzellenabfrage, die Daten
ausschließlich von Verdächtigen erfasst, ist kaum vorstellbar.
Bei einer Funkzellenabfrage (FZA) fragt die Polizei die Mobilfunkfirmen,
wer in einem bestimmten Gebiet zu einer bestimmten Zeit mit dem Handy
telefoniert hat. Die Methode eignet sich besonders gut, um Serien von
Straftaten aufzuklären. Wenn bei zehn Bankrauben an unterschiedlichen Orten
jedes Mal dasselbe Handy geortet wird, dann hat man einen Verdächtigen, den
man näher überprüfen kann.
Es ist daher nicht abwegig, dass die Polizei versucht, auch die Serie von
Autobrandstiftungen auf diese Weise aufzuklären. Man wird auf diesem Wege
zwar nur unvorsichtige Zündler erwischen, aber die bisher ermittelten Täter
waren auch keine Profis.
Ein offensichtlicher Rechtsbruch liegt jedenfalls nicht vor. Die
Funkzellenabfrage ist gesetzlich erlaubt, auch zur Aufklärung von
Brandstiftungen. Natürlich muss jeweils geprüft werden, ob die Maßnahme
verhältnismäßig ist. Dagegen spricht aber nicht, dass bei einer FZA auch
die Daten von (vielen) Unbeteiligten erfasst werden, denn das liegt in der
Natur der Sache.
Unverhältnismäßig ist eine Funkzellenabfrage, wenn, wie vor einem Jahr in
Dresden, der Mobilfunkverkehr fast der gesamten Innenstadt über Stunden
hinweg ausgewertet wird. Und vor allem wenn dabei die Handydaten von
Demonstranten, Gegendemonstranten und berichtenden Journalisten erfasst
werden. Wer aber jede FZA skandalisiert, wird am Ende den echten Skandal
nicht mehr erkennen können.
20 Jan 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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