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# taz.de -- Rassistischer Mord an Iraker in Leipzig: Bundesgerichtshof bestäti…
> Im Oktober 2010 erstach ein Neonazi in Leipzig einen 19-jährigen Iraker.
> Das Landgericht verhängte eine besonders hohe Strafe. Nun hat der
> Bundesgerichtshof eine Revision des Täters verworfen.
Bild: Diesmal unter Kontrolle der Polizei: Neonazis am Leipziger Hauptbahnhof.
KARLSRUHE/LEIPZIG epd/taz | Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines jungen
Irakers hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Leipzig gegen
einen Neonazi bestätigt. Der zur Tatzeit 32 Jahre alte und beträchtlich
vorbestrafte Angeklagte Marcus Eckhardt hat demnach am 24. Oktober 2010 in
der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofes den 19-jährigen Kamal K. erstochen,
heißt es in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der 5.
Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des
Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit
rechtskräftig. (AZ: 5 StR 490/11)
Nach den Feststellungen des Landgerichts Leipzig habe der heute 33-Jährige
die Tat aus rassistischem Hass begangen, so der BGH. Dabei befand er sich
wegen starker Alkoholisierung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit. Das
Landgericht Leipzig hatte im Juli 2011 den Angeklagten wegen Mordes zu
einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung
angeordnet.
Der Täter habe am Abend des 24. Oktober 2010 in der Nähe des Leipziger
Hauptbahnhofs "grundlos Streit" mit dem 19-jährigen Kamal K. gesucht. Im
Laufe der Auseinandersetzung sei der Iraker zunächst geschlagen und mit
Pfefferspray besprüht worden. Schließlich habe der Angreifer den Iraker mit
einem Klappmesser so schwer an der linken Bauchseite verletzt, dass dieser
noch am gleichen Tag im Krankenhaus starb.
Die Leipziger Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass der Mann den
jungen Iraker mit voller Absicht getötet hatte. Mit dem damaligen Urteil
übertrafen die Richter sogar die Forderungen der Staatsanwaltschaft, die
wegen der starken Trunkenheit des Täters zum Tatzeitpunkt auf Totschlag
plädiert hatte. Sein 29-jähriger Mittäter, Daniel Kappe, der ebenfalls der
rechten Szene zugeordnet wird, wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu
drei Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Fall "Kamal K." hatte in den vergangenen Monaten immer wieder für
Aufsehen gesorgt, da die Staatsanwaltschaft in Leipzig ein politisches
Motiv in Form von Rassismus für die Tat ausgeschlossen hatte. Heimtücke
oder niedere Beweggründe, die auf einen Mord hinweisen würden, lägen
deshalb nicht vor, argumentierten die Ankläger.
23 Jan 2012
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