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# taz.de -- Urteil zu Festnahmen beim Klimagipfel: Schadensersatz für dänisch…
> Die vorbeugenden Massenfestnahmen beim Klimagipfel 2009 in Kopenhagen
> waren illegal. Die Regierung will nun das "Lümmelgesetz" revidieren.
Bild: Polizisten und Demonstranten beim Weltklimagipfel: Wer tut hier gerade wa…
STOCKHOLM taz | Die "vorbeugenden" Massenfestnahmen beim Klimagipfel in
Kopenhagen am 12. Dezember 2009 waren illegal. Sie stellten nicht nur einen
Verstoß gegen das dänische Polizeigesetz, sondern auch gegen vier Artikel
der Europäischen Menschenrechtskonvention dar.
Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht in Kopenhagen am
Mittwoch im Ergebnis ein schon im Dezember 2010 ergangenes entsprechendes
erstinstanzliches Urteil. Und es verdonnerte die Polizei gleichzeitig,
umgerechnet zusammen rund 310.000 Euro an die 178 DemonstrantInnen zu
zahlen, die stellvertretend für etwa 2.000 damals Festgenommene geklagt
hatten.
Nach dieser neuen schweren Niederlage bequemte sich die Polizei erstmals zu
einer Entschuldigung gegenüber den rechtswidrig Festgenommenen. Diese waren
von ihr gezwungen worden, teilweise stundenlang auf dem kalten Asphalt
sitzend auf ihren Abtransport in die extra eingerichteten Arrestkäfige zu
warten.
Zu den Verhaftungen berechtigt sah sich die Polizei aufgrund eines vor dem
Klimagipfel speziell erlassenen "Lümmelgesetzes". Danach sollten solche
vorbeugenden Festnahmen möglich sein, um eventuell ansonsten aus
Demonstrationen drohende Ausschreitungen oder Blockaden zu verhindern.
Das Oberlandesgericht sieht in diesem Vorgehen gegen Menschen, die nur von
ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch machten und denen weder vor noch nach
der Festnahme irgendeine strafbare Handlung vorgeworfen wurde, einen
Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte.
26 Jan 2012
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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