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# taz.de -- Klage gegen französisches Völkermordgesetz: Glückwünsche aus An…
> Linke und rechte Abgeordnete legen Verfassungsklage gegen das
> französische Völkermordgesetz ein. Nun müssen Verfassungsrichter über das
> umstrittene Gesetz entscheiden.
Bild: Armenier in Eriwan begrüßen jubelnd die Verabschiedung des Völkermordg…
PARIS taz | Das von beiden französischen Parlamentskammern verabschiedete
Völkermordgesetz kann vorerst nicht in Kraft treten. Das Gesetz stellt die
Leugnung der Armenier-Genozids von 1915/16 in gleicher Weise wie die
Verharmlosung oder Leugnung des Holocaust unter Strafe. Zwei Senatoren und
65 Abgeordnete der Nationalversammlung haben von ihrem Recht Gebrauch
gemacht und gestern eine Verfassungsklage eingereicht. Sie kommen aus
mehreren Parteien der Linken und Rechten.
In der Parlamentsdebatte war das Gesetz sowohl von der konservativen
Regierungspartei UMP wie von den Sozialisten offiziell unterstützt und
mehrheitlich angenommen worden. Die Regierung und der Präsident wurden von
der Beschwerde überrumpelt.
Ganz so überraschend ist diese Klage jedoch nicht. Schon vor der Zustimmung
des Senats am 23. Januar hatte die Gesetzeskommission des Senats den Text
als verfassungswidrig erklärt und vergeblich seine Ablehnung empfohlen.
In der Debatte war mehrfach gesagt worden, es sei gefährlich, wenn sich das
Parlament zum Richter über die historische "Wahrheit" erheben wolle. Aber
auch die politische Opportunität eines solchen Gesetzes war – unter anderem
von Außenminister Alain Juppé – bezweifelt worden.
Zwar gelten die rund 500.000 Franzosen armenischer Abstammung als eine für
alle Parteien wichtige Wählergruppe, für die die offizielle Anerkennung des
Genozids nicht diskutabel ist. Andererseits ist die Türkei, die heftig
gegen das Gesetz protestiert hat, ein wichtiger Handelspartner für
Frankreich. Rund 400 französische Unternehmen sind in der Türkei tätig.
Ankara hat Frankreich bereits mit wirtschaftlichen Sanktionen und dem
Abbruch der politischen Zusammenarbeit gedroht. Die türkische Regierung hat
die Verabschiedung des Genozidgesetzes als "Zugeständnis an eine Klientel"
(an die Armenier in Frankreich) kritisiert.
## Glückwünsche aus Ankara
Regierungschef Tayyip Erdogan gratulierte den Parlamentariern zu ihrer
Verfassungsbeschwerde als einen "Schritt, der dem eigentlichen Wesen von
Frankreich entspricht".
In der Verfassungsklage wird dagegen rein juristisch mit der im Grundgesetz
verbrieften Meinungsfreiheit und der Verhältnismäßigkeit der drohenden
Strafen argumentiert.
Wer in beleidigender Weise die beiden von Frankreich offiziell anerkannten
Genozide leugnet, kann laut Gesetz mit bis zu einem Jahr Gefängnis und
45.000 Euro bestraft werden. Die Richter haben nun eine Frist von einem
Monat für ihr Verdikt.
31 Jan 2012
## AUTOREN
Rudolf Balmer
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