# taz.de -- Kommentar Facebook-Fahndung: Ein überholtes Gesetz | |
> Im Internet veröffentlichte Daten zu Fahndungen sind nicht mehr | |
> handhabbar. | |
Bild: Heiße Spur? Niedersachsen schickt Facebook-User auf Verbrecher-Jagd. | |
Fast 100.000 Fans hat die niedersächsische Polizei auf ihre | |
Facebook-Website, und täglich werden es mehr. Das liegt auch an den | |
Fahndungen und Vermisstensuchen, die die Polizei auf ihrer Seite | |
veröffentlicht. Der Mitmach-Aspekt des Web 2.0 hat bei der | |
niedersächsischen Polizei nochmal einen Kick ganz eigener Qualität: Die | |
User dürfen selber Polizist spielen und müssen dafür anders als beim | |
TV-Mitmachformat Aktenzeichen XY noch nicht mal einen Telefonhörer in die | |
Hand nehmen. | |
Dass dabei naturgemäß auch viel Müll gepostet wird, ließe sich womöglich | |
mit entsprechend viel Personal auf Seiten der Polizei noch handhaben. Nicht | |
mehr handhabbar aber sind die Fahndungen selbst: Phantombilder und Fotos | |
von Verdächtigen, die einmal im Internet kursieren, bleiben bestehen - | |
egal, ob der Server in Niedersachsen oder in den USA steht. Der Effekt ist: | |
Einmal verdächtig, immer stigmatisiert. Die Facebook-Fahndung kann so | |
Existenzen zerstören. | |
Ganz offensichtlich ist das Gesetz zur Öffentlichkeitsfahndung nicht auf | |
die Dynamik sozialer Netzwerke abgestimmt. Wie auch: Als das Gesetz | |
beschlossen wurde, gab es noch kein Facebook. Öffentlichkeitsfahndung hieß | |
damals noch in erster Linie: Print und TV. | |
Die Möglichkeiten des Internets haben das Gesetz überholt. Es muss neu | |
gefasst werden, um zu vermeiden, dass die Facebook-Fahndung zu einem | |
gigantischen digitalen Pranger wird. | |
6 Feb 2012 | |
## AUTOREN | |
Klaus Irler | |
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