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# taz.de -- Kommentar Facebook-Fahndung: Ein überholtes Gesetz
> Im Internet veröffentlichte Daten zu Fahndungen sind nicht mehr
> handhabbar.
Bild: Heiße Spur? Niedersachsen schickt Facebook-User auf Verbrecher-Jagd.
Fast 100.000 Fans hat die niedersächsische Polizei auf ihre
Facebook-Website, und täglich werden es mehr. Das liegt auch an den
Fahndungen und Vermisstensuchen, die die Polizei auf ihrer Seite
veröffentlicht. Der Mitmach-Aspekt des Web 2.0 hat bei der
niedersächsischen Polizei nochmal einen Kick ganz eigener Qualität: Die
User dürfen selber Polizist spielen und müssen dafür anders als beim
TV-Mitmachformat Aktenzeichen XY noch nicht mal einen Telefonhörer in die
Hand nehmen.
Dass dabei naturgemäß auch viel Müll gepostet wird, ließe sich womöglich
mit entsprechend viel Personal auf Seiten der Polizei noch handhaben. Nicht
mehr handhabbar aber sind die Fahndungen selbst: Phantombilder und Fotos
von Verdächtigen, die einmal im Internet kursieren, bleiben bestehen -
egal, ob der Server in Niedersachsen oder in den USA steht. Der Effekt ist:
Einmal verdächtig, immer stigmatisiert. Die Facebook-Fahndung kann so
Existenzen zerstören.
Ganz offensichtlich ist das Gesetz zur Öffentlichkeitsfahndung nicht auf
die Dynamik sozialer Netzwerke abgestimmt. Wie auch: Als das Gesetz
beschlossen wurde, gab es noch kein Facebook. Öffentlichkeitsfahndung hieß
damals noch in erster Linie: Print und TV.
Die Möglichkeiten des Internets haben das Gesetz überholt. Es muss neu
gefasst werden, um zu vermeiden, dass die Facebook-Fahndung zu einem
gigantischen digitalen Pranger wird.
6 Feb 2012
## AUTOREN
Klaus Irler
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