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# taz.de -- Umfassende Informationen für Verbraucher: Waren werden transparent…
> Das neue Verbraucherinformationsgesetz stärkt die Rechte der
> Allgemeinheit. Verbraucherschützer begrüßen die Novelle, die Grünen
> lehnen sie als unzureichend ab.
Bild: Schneller, billiger und umfassender: Jeder soll gleich erfahren können, …
BERLIN taz | Künftig sollen sich Bürger schneller, umfassender und billiger
über Produkte informieren können. Dafür soll die Novellierung des
Verbraucherinformationsgesetzes sorgen. Am Freitag billigte der Bundesrat
einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Rechtslage.
Nach dem neuen Gesetz können sich Verbraucher über mehr Produkte
informieren. Gaben die Behörden bisher nur Auskunft zu Lebens- und
Futtermitteln, Wein und Bedarfsgegenständen wie Kleidung, Spielwaren und
Reinigungsmitteln, so werden sie nun zusätzlich auch über technische
Produkte wie Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel unterrichten.
Die Bürger sollen in einigen Fällen in Zukunft auch schneller informiert
werden. Bei einer Überschreitung von Grenzwerten etwa können Unternehmen
die Information der Allgemeinheit nicht mehr mithilfe einer Anhörung
hinauszögern. Die Behörden sollen solche Verstöße künftig sofort
veröffentlichen.
## Weniger Geheimnisse
Firmen sollen sich außerdem nicht mehr so oft auf das Betriebs- und
Geschäftsgeheimnis berufen können. Sollte das öffentliche Interesse an
einer Herausgabe einer Information überwiegen, wird dem künftig
stattgegeben werden. Bei einem Rechtsverstoß wie beim Verkauf von
Gammelfleisch muss ein Unternehmen außerdem sofort seine komplette
Lieferkette offenlegen. Die Offenlegung von Rezepturen und weiteres
exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen sollen davon weiterhin
unberührt bleiben.
Geht es nach dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, werden viele
Anfragen der Bürger künftig kostenlos sein. Verlangten die Behörden bei
einfachen Anfragen früher Gebühren, sollen diese nun kostenfrei sein -
vorausgesetzt, der Arbeitsaufwand übersteigt nicht die Grenze von 250 Euro.
## "Insgesamt begrüßenswert"
Für die Verbraucherschutz-Bundeszentrale geht diese Änderung nicht weit
genug. "Wir haben festgestellt, dass bereits eine simple Anfrage wegen
eines Weichmachers in einem Spielzeug über 500 Euro kosten kann", sagte ein
Sprecher der taz. Dennoch sei die Gesetzesnovelle insgesamt begrüßenswert.
Die Grünen hingegen kritisierten die Gesetzesnovelle. Sie bleibe "ganz
kleines Karo", sagte die Grünen-Verbraucherschutzexpertin Nicole Maisch.
CDU und CSU hätten die Chance vertan, wesentliche Schwächen des Gesetzes
abzumildern und einen echten Fortschritt für Verbraucherinnen und
Verbraucher zu erzielen. So fehle die Aufnahme von Kosmetikprodukten in den
Wirkungsbereich des Gesetzes, das zudem den Unternehmen zu viele
Schlupflöcher biete.
Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums treten die Änderungen
voraussichtlich am 1. September 2012 in Kraft. Die Behörden benötigten
Zeit, um sich auf die neue Rechtslage vorbereiten zu können.
10 Feb 2012
## AUTOREN
Ulrich Goll
## TAGS
Gammelfleisch
tazlab 2012: „Das gute Leben“
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