Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mehr Geld für W2-Profs
> Die Richter haben entschieden: Professoren sollen in Zukunft mehr Geld
> bekommen. Ein Marburger Prof hatte geklagt, weil er sich nach einer
> Neuregelung unterbezahlt fühlte.
Bild: Bekommt wohl bald mehr Geld: Professor bei der Vorlesung.
KARLSRUHE taz | Die Klage eines Chemieprofessors aus Marburg hatte Erfolg:
Das Bundesverfassungsgericht hält das Grundeinkommen in der
Besoldungsgruppe W2 für unangemessen niedrig. Daher werden Tausende
Hochschullehrer bald mehr Geld erhalten.
Nach einer Reform der rot-grünen Koalition gelten ab 2005 neue Regeln für
die Bezahlung von Professoren, die sogenannte W-Besoldung. Anders als
früher steigt ihr Gehalt nicht mehr mit zunehmendem Dienstalter. Auch das
Grundgehalt der akademischen Lehrkräfte wurde um 25 Prozent abgesenkt.
Spötter meinten deshalb, das "W" stünde wohl für "weniger". Allerdings
können Professoren seit der Reform auch ihr Gehalt frei aushandeln. Zudem
erhalten sie noch Leistungs- und Funktionszulagen. Insgesamt fließt also
heute mehr Geld in die Professorengehälter als früher.
Davon aber kann ein Teil der Professorenschaft nicht profitieren.
Insbesondere Hochschullehrer in wirtschaftsfernen Fächern - nach
Schätzungen des Hochschulverbands immerhin rund 15 Prozent der Betroffenen
- bleibt auf dem abgesenkten Grundgehalt sitzen.
Einer von ihnen, der Marburger Chemieprofessor Bernhard Roling, hatte gegen
seine Besoldung geklagt. Im Klagejahr 2005 erhielt er rund 3.900 Euro
Grundgehalt plus 23 Euro Leistungszulage. Heute entspräche das rund 4.200
Euro.
In ihrem Urteil billigten die Richter im Prinzip die Umstellung auf
leistungsbezogene Bezahlung. Der Staat müsse Professoren auch nicht zu
Beamten machen, so das Gericht. Doch wenn er sich dafür entscheide, dann
müsse er auch die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums"
beachten, die im Grundgesetz garantiert sind.
## "Amtsangemessene" Bezahlung
Hierzu gehöre auch das "Alimentationsprinzip", das heißt der Anspruch auf
eine "amtsangemessene" Bezahlung. Dieser Anspruch sei der Ausgleich dafür,
dass Beamte nicht für ihren Lohn und ihre Arbeitsbedingungen streiken
dürfen.
Die W2-Besoldung des Klägers beurteilten die Richter nun als "evident
unangemessen" und damit verfassungswidrig. Wer als Professor berufen werde,
habe eine lange Ausbildung hinter sich und sich dabei wissenschaftlich
profiliert. Die gewährte Bezahlung entspreche nicht der
verantwortungsvollen Tätigkeit. Es könne nicht sein, dass ein Professor
schlechter bezahlt werde als ein Studienrat am Gymnasium oder andere Beamte
der Besoldungsgruppe A13.
Formal wurde nur über die W2-Besoldung im Bundesland Hessen im Jahr 2005
entschieden. Das Urteil betrifft aber alle Bundesländer. Unter den rund
27.000 Universitätsprofessoren wird etwa ein Viertel nach W2 bezahlt,
ebenso die Hälfte der 14.000 Fachhochschulprofessoren. Für die übrigen gilt
noch die alte C-Besoldung, oder sie haben besser dotierte W3-Lehrstühle.
Die Bundesländer haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie erhöhen das
Grundgehalt deutlich, etwa auf das Niveau eines jungen Regierungsdirektors
(A15), das wären rund 500 Euro mehr im Monat. Oder sie gewähren einen
Rechtsanspruch auf Leistungszulagen. Bisher gibt es selbst bei Erreichen
bestimmter Ziele keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine Zulage. Auf andere
Beamtengruppen hat das Urteil keine direkte Auswirkung.
Die Richter, unter ihnen auch einige Professoren, betonten, dass sie
persönlich von dem Urteil nicht profitieren. Sie haben noch alte
C4-Lehrstühle. (Az.: 2 BvL 4/10)
14 Feb 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ex-Bildungsministerin über Besoldung: "4 Milliarden mehr pro Jahr"
Nachdem das Verfassungsgericht die Professoren-Besoldung kippte, verteidigt
Exbildungsministerin Bulmahn (SPD) die Regelung und geht von Mehrkosten in
Milliardenhöhe aus.
Verdienst von ProfessorInnen: Was heißt schon gut bezahlt?
Erst in Vorleistung gehen, dann gegen den Nachbarn abkacken – da streikt
die Professorin. Wer was tatsächlich braucht, ist schon lang nicht mehr die
Frage.
Kommentar Professorengehälter: Professoren helfen Professoren
Auch der Lehrer bleibt Beamter, abgeschottet von der realen wie der
virtuellen Welt, mit dem quasi gesetzlichen Anspruch aufs Rechthaben.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.