# taz.de -- Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Mehr Geld für W2-Profs | |
> Die Richter haben entschieden: Professoren sollen in Zukunft mehr Geld | |
> bekommen. Ein Marburger Prof hatte geklagt, weil er sich nach einer | |
> Neuregelung unterbezahlt fühlte. | |
Bild: Bekommt wohl bald mehr Geld: Professor bei der Vorlesung. | |
KARLSRUHE taz | Die Klage eines Chemieprofessors aus Marburg hatte Erfolg: | |
Das Bundesverfassungsgericht hält das Grundeinkommen in der | |
Besoldungsgruppe W2 für unangemessen niedrig. Daher werden Tausende | |
Hochschullehrer bald mehr Geld erhalten. | |
Nach einer Reform der rot-grünen Koalition gelten ab 2005 neue Regeln für | |
die Bezahlung von Professoren, die sogenannte W-Besoldung. Anders als | |
früher steigt ihr Gehalt nicht mehr mit zunehmendem Dienstalter. Auch das | |
Grundgehalt der akademischen Lehrkräfte wurde um 25 Prozent abgesenkt. | |
Spötter meinten deshalb, das "W" stünde wohl für "weniger". Allerdings | |
können Professoren seit der Reform auch ihr Gehalt frei aushandeln. Zudem | |
erhalten sie noch Leistungs- und Funktionszulagen. Insgesamt fließt also | |
heute mehr Geld in die Professorengehälter als früher. | |
Davon aber kann ein Teil der Professorenschaft nicht profitieren. | |
Insbesondere Hochschullehrer in wirtschaftsfernen Fächern - nach | |
Schätzungen des Hochschulverbands immerhin rund 15 Prozent der Betroffenen | |
- bleibt auf dem abgesenkten Grundgehalt sitzen. | |
Einer von ihnen, der Marburger Chemieprofessor Bernhard Roling, hatte gegen | |
seine Besoldung geklagt. Im Klagejahr 2005 erhielt er rund 3.900 Euro | |
Grundgehalt plus 23 Euro Leistungszulage. Heute entspräche das rund 4.200 | |
Euro. | |
In ihrem Urteil billigten die Richter im Prinzip die Umstellung auf | |
leistungsbezogene Bezahlung. Der Staat müsse Professoren auch nicht zu | |
Beamten machen, so das Gericht. Doch wenn er sich dafür entscheide, dann | |
müsse er auch die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" | |
beachten, die im Grundgesetz garantiert sind. | |
## "Amtsangemessene" Bezahlung | |
Hierzu gehöre auch das "Alimentationsprinzip", das heißt der Anspruch auf | |
eine "amtsangemessene" Bezahlung. Dieser Anspruch sei der Ausgleich dafür, | |
dass Beamte nicht für ihren Lohn und ihre Arbeitsbedingungen streiken | |
dürfen. | |
Die W2-Besoldung des Klägers beurteilten die Richter nun als "evident | |
unangemessen" und damit verfassungswidrig. Wer als Professor berufen werde, | |
habe eine lange Ausbildung hinter sich und sich dabei wissenschaftlich | |
profiliert. Die gewährte Bezahlung entspreche nicht der | |
verantwortungsvollen Tätigkeit. Es könne nicht sein, dass ein Professor | |
schlechter bezahlt werde als ein Studienrat am Gymnasium oder andere Beamte | |
der Besoldungsgruppe A13. | |
Formal wurde nur über die W2-Besoldung im Bundesland Hessen im Jahr 2005 | |
entschieden. Das Urteil betrifft aber alle Bundesländer. Unter den rund | |
27.000 Universitätsprofessoren wird etwa ein Viertel nach W2 bezahlt, | |
ebenso die Hälfte der 14.000 Fachhochschulprofessoren. Für die übrigen gilt | |
noch die alte C-Besoldung, oder sie haben besser dotierte W3-Lehrstühle. | |
Die Bundesländer haben nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie erhöhen das | |
Grundgehalt deutlich, etwa auf das Niveau eines jungen Regierungsdirektors | |
(A15), das wären rund 500 Euro mehr im Monat. Oder sie gewähren einen | |
Rechtsanspruch auf Leistungszulagen. Bisher gibt es selbst bei Erreichen | |
bestimmter Ziele keinen durchsetzbaren Anspruch auf eine Zulage. Auf andere | |
Beamtengruppen hat das Urteil keine direkte Auswirkung. | |
Die Richter, unter ihnen auch einige Professoren, betonten, dass sie | |
persönlich von dem Urteil nicht profitieren. Sie haben noch alte | |
C4-Lehrstühle. (Az.: 2 BvL 4/10) | |
14 Feb 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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