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# taz.de -- Kommentar Professorengehälter: Professoren helfen Professoren
> Auch der Lehrer bleibt Beamter, abgeschottet von der realen wie der
> virtuellen Welt, mit dem quasi gesetzlichen Anspruch aufs Rechthaben.
Die Karlsruher Entscheidung über die Professorengehälter ist an
Dreistigkeit schwer zu überbieten. Keine Frage, die neue W-Kategorie von
Profs, 2005 unter Edelgard Bulmahn eingeführt, soll ruhig mehr verdienen.
Darum geht es aber nicht.
Erstens haben Professoren praktisch über sich selbst geurteilt.
Verfassungsrichter kommen ja beinahe ausnahmslos selber von Lehrstühlen.
Ihnen war die überfällige Reform des Professorenstandes schon immer ein
Dorn im Auge. Jetzt war Gelegenheit, zurückzuschlagen. Der von juristisch
geschulten Beamten durchtränkte und beherrschte Staat zementiert seine
eigene Macht – und sorgt dafür, dass das auch künftig so bleibt.
Man muss sich die Schlüsselworte des Urteils in den Ohren klingen lassen,
um zu wissen, was hier, zweitens, gespielt wird: Alimentationsprinzip,
Leistungsgehälter im Sinne des Beamtenrechts. Die Welt verändert sich
rasend schnell, niemand kann mehr auf lebenslängliche Beschäftigung hoffen
– aber das Verfassungsgericht kramt beamtenrechtliche Prinzipien aus der
preußischen Gruft hervor. Alles wird anders – nur die Professoren schützen
sich selbst und das "hergebrachte Berufsbeamtentum" vor den Unbilden der
Veränderung.
Vor allem für das Politikfeld mit dem größten Modernisierungsrückstand ist
das Urteil ein Desaster: für die Bildung. Karlsruhe sendet das
unmissverständliche Signal aus, dass das Berufsbeamtentum an den
Hochschulen und Schulen am besten so bleiben soll, wie es immer war:
lebenslänglich, mit der spezifischen Leistung, wie sie unter dem Alten
Fritz eingeführt wurde, anwesend und loyal zu sein. "Kommt Zeit, kommt Rat,
kommt Oberrat" – in diese Richtung zeigt das Karlsruher Urteil wieder. Die
zahllosen Beamten-Spezis in den Landesparlamenten werden die Botschaft wohl
verstehen: Auch der Lehrer bleibt Beamter, abgeschottet von der realen wie
der virtuellen Welt, mit dem quasi gesetzlichen Anspruch aufs Rechthaben.
14 Feb 2012
## AUTOREN
Christian Füller
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