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# taz.de -- Bauer-Verlag vs. Presse-Grossisten: Netzneutralität in der analoge…
> Zentralvermarktung der Pressegrossisten adé: Die Bauer Media Group kippt
> vor Gericht die bisherige Regelung. Die Verlierer planen nun ein neues
> Gesetz.
Bild: Die Richter entschieden: Einheitliche Verkaufskondidtionen von Grossisten…
Kurz nachdem am Dienstag die Bauer Media Group vor dem Kölner Landgericht
in erster Instanz einen Sieg gegen den Bundesverband Presse-Grosso errungen
hatte, meldeten sich bereits die ersten Politiker zu Wort.
Der Verlag habe es geschafft, "die jahrelang gut funktionierende
Netzneutralität der analogen Welt zu sprengen", kritisierte Tabea Rößner,
medienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. Als "fatal"
bezeichnete der SPD-Medienpolitiker Marc Eumann "das Vorgehen von Bauer".
Das Landgericht hatte das zentrale Verhandlungsmandat des Grosso-Verbandes
für wettbewerbswidrig erklärt. Zumindest erstinstanzlich hat der Hamburger
Verlag damit durchgesetzt, mit den rund 70 Pressegrossisten, die
hierzulande den Einzelhandel beliefern, separat die Konditionen für seine
Objekte aushandeln zu können.
Verteidiger der bisherigen Regelung befürchten, dies könne mit sich
bringen, dass ein umsatzstarker und für jeden Grossisten wichtiger Partner
wie Bauer Rahmenbedingungen durchsetzt, unter denen umsatzschwächere, aber
unter publizistischen Aspekten relevantere Objekte zu leiden hätten.
Rößners deutliche, möglicherweise nicht hundertprozentig stimmige
Bildsprache - kann man Neutralität "sprengen"? - darf man als Indiz dafür
werten, dass die Lage recht dramatisch ist.
Bauer beruft sich bei seiner Klage gegen den Grosso-Verband auf § 1 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Der Erfolg für den
Medienkonzern hatte sich bereits bei der mündlichen Verhandlung am 24.
Januar abgezeichnet. "Diese Entscheidung stärkt die nach Artikel 5
Grundgesetz gewährleistete Pressevertriebsfreiheit der Verlage", jubelt
Bauer nun in einer Pressemitteilung. Mit anderen Worten: Der Verlag, der
die Republik mit Presseerzeugnissen wie Adel exklusiv und Alles für die
Frau beglückt, siegte für die Verfassung, also irgendwie für uns alle. Ob
sich aus Artikel 5 tatsächlich eine "Pressevertriebsfreiheit" im Sinne
Bauers ableiten lässt, ist eine andere Frage.
## Das alte System hat 50 Jahre funktioniert
Den hiesigen Verlegerverbänden BDZV und VDZ sowie dem Grossoverband, der
gegen das Kölner Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf
einlegen wird, schwebt nun eine gesetzliche Regelung vor, die Bauers Klage
den Boden entziehen würde.
In einer gemeinsamen Erklärung der Organisationen heißt es, entsprechende
Vorschläge würden "zuständigen Bundesministern und weiteren Politikern
derzeit unterbreitet". Darauf, dass Bauer in Köln Erfolg hat, hatten sich
die Verbände lange vorbereitet. Sie beabsichtigen im Zuge der achten
GWB-Novelle, die ab 2013 wirksam werden soll, Regelungen zur Absicherung
des Grosso-Verhandlungsmandats zu verankern.
Für viele Verlage ist es schmerzlich, dass sie nun für eine gesetzliche
Lösung plädieren müssen, denn sie haben ja immer gern das Mantra gesungen,
dass die Marktteilnehmer alles untereinander regeln könnten. Tatsächlich
hat das Grossosystem mehr als ein halbes Jahrhundert funktioniert, weil
sich alle Beteiligten - also Verlage und Grossisten - darin einig waren,
dass alle davon profitieren. Viele Verlage sind nun sauer auf Bauer, weil
die Sturheit der Hamburger sie zu etwas zwingt, was ihnen nicht behagt.
Verglichen mit Bauers Vorstellungen ist ein Gesetz aber das geringere Übel.
Vor fünf Monaten übrigens hat Bauers Vertriebschef Heribert Bertram dem
Branchendienst text intern gesagt, "ein Gesetz, das die Vertriebsfreiheit
der Verlage nicht angemessen berücksichtigt", könne sein Haus nicht
"akzeptieren". Eine interessante Frage wäre: Wie würde sich die
Nichtakzeptanz dann äußern?
16 Feb 2012
## AUTOREN
René Martens
## TAGS
Kolumne Flimmern und Rauschen
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