Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Wahlrechtsreform: Den Versuch ists wert
> Ohne Grundgesetzänderung wird es ein Wahlrecht für alle, die hier seit
> Jahren leben, arbeiten und Steuern zahlen nicht geben. Aber dafür zu
> kämpfen lohnt sich.
Bild: Das Deutschtümeln des Grundgesetzes verhindert die Ausweitung des Wahlre…
Bremen versuchts wenigstens. Wahrscheinlich wird das Ländchen trotzdem
scheitern mit dem Versuch, immerhin die Kommunalwahlen allen BürgerInnen
zugänglich zu machen. Zwar hat SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe recht, wenn
er darauf hinweist, dass seit 1992 das Grundgesetz gerade in dieser Frage
eine Ausnahme formuliert. Und ja, die korrigiert ausdrücklich das
einschlägige Bundesverfassungsgerichts-Urteil.
Aber eben: Diese Ausnahme steht im Grundgesetz. Und zweitens: Sie ist so
verfassungsuntypisch kleinteilig formuliert, dass sie sich jeder Weitung
sperrt. Unmöglich sie auch auf Drittstaatler anzuwenden, weil ausdrücklich
EU-BürgerInnen genannt sind. Unmöglich auch, deren Mitbestimmung auf
Landesebene zu übertragen, weil Artikel 28 diese auf "Wahlen in Kreisen und
Gemeinden" beschränkt.
Diese Ausnahme bestätigt nur das Prinzip des 1990er-Urteils. Sie bestätigt
den völkischen Volksbegriff. Erst wenn der im Grundgesetz verändert wird,
ergibt sich die Chance, Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, aber
seit Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen, nicht mehr als vom
Gemeinwesen ausgeschlossene Unterklassige zu behandeln. Sondern als
gleichrangige Bürger und - Menschen.
Das allerdings ist ein wichtiges Ziel. Sich dafür eine blutige Nase zu
holen - muss am Ende jene beschämen, die Nasen blutig schlagen.
21 Feb 2012
## AUTOREN
Benno Schirrmeister
## ARTIKEL ZUM THEMA
Staatsrecht: Wie undeutsch, Bremen!
Künftig sollen alle BremerInnen im Stadtstaat wählen dürfen - auch ohne
bundesdeutschen oder EU-Pass. Dafür will die rot-grüne Koalition die
Landesverfassung ändern und den Staatsgerichtshof anrufen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.