Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Schulzeitverkürzung: Nicht ins Leben hetzen
> Jetzt geht es darum, jedem Kind den bestmöglichsten Abschluss zu
> ermöglichen. Aber die Behörde macht die Fluchtwege vom Abitur nach acht
> Jahren dicht.
Bild: Rätselhaft: Die Wege zum Abitur
Hier klagen die Richtigen, könnte man denken. Die Mitstreiter der
Initiative "Wir wollen lernen", die 2010 per Volksentscheid das längere
gemeinsame Lernen vom Gymnasiums- und Stadtteilschülern verhinderten,
wollen nun, dass ihre Kinder zu Stadtteilschul-Bedingungen Abitur machen
können. Dabei sind Eltern selber schuld, wenn sie ihre Kinder nicht gleich
dort hingeben.
Das ist teilweise richtig. Andererseits haben sich weder Eltern noch
Schüler das Turbo-Abitur gewünscht. Dass die Primarschule in der
Eltern-Akzeptanz scheiterte, mag auch an der rücksichtlosen Art gelegen
haben, wie kurz zuvor die Schulzeitverkürzung durchgesetzt wurde.
Jetzt geht es darum, jedem Kind den bestmöglichsten Abschluss zu
ermöglichen. Aber die Behörde macht Fluchtwege vom Turbo-Abi dicht - in der
Erwartung, dass die Schüler es irgendwie schaffen oder abgehen und den
Bedarf der Wirtschaft nach guten Lehrlingen decken.
Es bringt aber nichts, die jungen Leute ins Leben zu hetzen. Das Geld für
ein 13. Schuljahr an der Stadtteilschule ist dagegen gut investiert.
Sitzenbleiben als Bestrafung von Kindern sollte zwar abgeschafft werden.
Eine freiwillige Verlängerung der Lernzeit aber sollte keinem Kind verwehrt
werden. Die "Vorteile", die sich Schüler so verschaffen, sind auch
gesellschaftlicher Gewinn.
22 Feb 2012
## AUTOREN
Kaija Kutter
## ARTIKEL ZUM THEMA
Bestrafung von Gymnasiasten?: Keine Flucht vorm Turbo-Abi
Schwächere Gymnasiasten dürfen nicht mehr in dreijährige Oberstufe der
Stadtteilschule wechseln, sondern müssen gleich in Klasse 12. Elternkammer
moniert das.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.