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# taz.de -- Diskussion um NPD-Verbot: Die rauchende Ceska ist längst erkaltet
> Das NPD-Verbotsverfahren wird durch den Nachweis der Waffenübergabe durch
> Ex-Parteikader kaum beschleunigt. Die Politik reagiert lieber vorsichtig.
Bild: Hängt mit der NPD zusammen, aber vielleicht nicht genug für eine Verbot…
FREIBURG/BERLIN taz | Ist die NPD jetzt endgültig als verfassungsfeindliche
und gefährliche Partei entlarvt? Kann nun endlich der seit Jahren heiß
diskutierte neue Verbotsantrag gestellt werden? Auf den ersten Blick war
die smoking gun – die noch rauchende Pistole, die den Täter überführt –
noch nie so klar zu erkennen. Zwei NPD-Kader hatten Ende 1999 bei der
Beschaffung der berüchtigten Ceska-Pistole mitgewirkt, ausgerechnet der
Waffe, die bei allen neun Attentaten auf Kleingewerbler mit
Migrationshintergrund benutzt wurde.
Doch der Rauch der smoking gun ist längst erkaltet. Der Vorgang liegt mehr
als zwölf Jahre zurück. Über die heutige Gefährlichkeit der NPD sagt er
wenig aus. Ein Parteiverbot ist keine Strafe für vergangenes Fehlverhalten.
Vielmehr geht es um die Abwehr gegenwärtiger und zukünftiger Gefahren.
Carsten S. hat sich aber längst glaubhaft von der NPD und der rechten Szene
abgewandt. Ralf Wohlleben hat die Partei zwar erst 2011 verlassen.
Allerdings hat er sich schon Anfang der nuller Jahre aus der Unterstützung
der NSU-Gruppe zurückgezogen.
Doch selbst wenn die Waffenbeschaffung erst gestern gewesen wäre, könnte
sie nur als weiterer Mosaikstein gegen die NPD verwendet werden. Ralf
Wohlleben und Carsten S. sind schließlich nur zwei von Tausenden
NPD-Mitgliedern. Dass sie bei ihrer Unterstützung für das untergetauchte
Trio auf NPD-Ressourcen zurückgriffen, konnte bislang nicht festgestellt
werden.
Ebensowenig wie ein Handeln unter dem Deckmantel der Partei oder mit
Kenntnis der Parteiführung. Es ist noch nicht einmal sicher, dass S. und
Wohlleben wussten, dass die Ceska als Mordwaffe – und nicht nur zur Drohung
bei Banküberfällen – eingesetzt werden sollte.
## Keine voreiligen Schlüsse
Der Exverfassungsrichter Siegfried Broß sagte kürzlich im taz-Interview:
"Für ein Parteiverbot genügt eine abstrakte Gefahr, das heißt, dass das
Handeln der Partei bei ungehindertem Fortgang irgendwann ins Unglück führen
kann." Dagegen weist der Parteienrechtler Sebastian Roßner darauf hin, dass
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei Parteiverboten eine
konkrete Gefahr verlangt.
Entsprechend vorsichtig sind die Reaktionen aus der Politik. Monika Lazar,
Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus für die Grünen im
Bundestag, warnt vor voreiligen Schlüssen. Vor einem neuen Verbotsverfahren
müsse gründlich geprüft werden, ob die hohen Auflagen der Gerichte
eingehalten werden.
Die Innenpolitiker von CDU, FDP, SPD und Grünen möchten die
Innenministerkonferenz am 20. März abwarten. Dort wird eine
Materialsammlung zu Möglichkeiten eines NPD-Verbots gesichtet, die eine
Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder zusammenträgt.
24 Feb 2012
## AUTOREN
C. Rath
K. Grass
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
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