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# taz.de -- Forschung in Deutschland: Der Bund kehrt zurück
> Die Regierung will das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern bei
> der Bildung lockern. Die Opposition kritisiert die Änderung als
> kurzsichtig.
Bild: Bei der Forschung will der Bund auch mitmachen.
BERLIN taz | SPD und Grüne kritisieren die von der Regierung geplante
Lockerung des sogenannten Kooperationsverbots in der Bildung als zu
kurzsichtig.
Die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgeabschätzung, Ulla Burchardt (SPD), sagte der taz, dass ihre
Partei einer Grundgesetzänderung in der von der vom Koalitionsausschuss
geplanten Form nicht zustimmen werde. „Eine Änderung des
Kooperationsverbotes ausschließlich für den Wissenschaftsbereich ist mit
der SPD nicht zu machen“, sagte die SPD-Politikerin.
Im Koalitionsausschuss hat sich die Regierung am vergangenen Sonntag unter
anderem auf eine Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung
verständigt. Durch eine kleine Änderung im Grundgesetz soll es künftig
möglich sein, dass Bund und Länder nicht nur befristet sondern dauerhaft
bei der Förderung von Hochschulen zusammenarbeiten können. Das sind gute
Neuigkeiten insbesondere für jene Hochschulen, die vom Bund im Rahmen der
Exzellenzinitiative noch bis 2017 unterstützt werden. Für den Schulbereich
ändert sich hingegen nichts.
Gleichwohl freute sich Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU):
„Heute ist ein guter Tag für die Wissenschaft“, erklärte die Ministerin am
Montag. In der neuen Regelung sieht sie eine Chance auf Stärkung der
Hochschulen und eine bessere Vernetzung. Außerdem würde die Neuregelung den
Wissenschaftsstandort Deutschland auch international attraktiver machen.
Größere Mitspracherechte würde der Bund als Gegenleistung für die Förderung
nicht beanspruchen, erklärte Schavan. Und auch keine Bundesuniversitäten
einführen.
Wird die Änderung umgesetzt, bedeutet das eine teilweise Rückkehr des
Bundes in die Bildungspolitik. In Folge der Föderalismusreform im Jahr 2006
hatte sich der Bund weitgehend aus der Bildungspolitik und
Bildungsfinanzierung zurückgezogen und diese den Ländern überlassen. Für
den Schulbereich soll sich nichts ändern, milliardenschwere Programme wie
das Ganztagsschulprogramm bleiben auch künftig untersagt.
## „Entsetzt über die Kurzsichtigkeit“
„Ich bin entsetzt über die Kurzsichtigkeit der Koalition“, so Burchardt.
Sie verwies auf die immer noch zu große Zahl von Jugendlichen, die ohne
Schulabschluss die Schule verlassen. Das Bildundssystem sei in der Breite
nicht leistungsfähig genug. „Deshalb ist es notwendig, dass Bund und Länder
Bildung als Gemeinschaftsaufgabe finanzieren“, forderte Burchardt.
Auch die Grünen fordern eine umfassende Bildungsreform, von der auch
Schüler als „Fachkräfte und Akademiker von morgen“ profitieren. Der
Grünen-Bildungsexperte Kai Gehring, sagte der taz: „Wir Grüne werden jeden
Vorschlag, der das Kooperationsverbots lockert, im Parlament prüfen - noch
liegt uns von CDU, CSU, FDP und Ministerin Schavan aber gar nichts vor. Wir
wollen eine bessere Kooperationskultur im Bildungs- und
Wissenschaftsbereich.“
Nach Auskunft Schavans wird die Regierung voraussichtlich Ende Mai über
einen Gesetzentwurf beraten. Nach der Sommerpause sollen dann Bundesrat und
Bundestag über die Grundgesetzänderung abstimmen. Wenn alles gut läuft,
könnte die Änderung am 01.02.2013 in Kraft treten. Dafür bräuchte Schavan
allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag.
Neben den Abgeordneten von CDU und FDP müssten also noch mehr als 80
Mitglieder der Opposition dafür stimmen. Schavan appelierte deshalb
besonders an die SPD, sich den Änderungen nicht in den Weg zu stellen und
so die Hochschulen im Stich zu lassen.
5 Mar 2012
## AUTOREN
A. Koark
A. Lehmann
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