Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Neurodermitis und Krankenassen: Kein Geld für frei verkäufliche A…
> Krankenkassen müssen keine Salben bezahlen, wenn diese nicht besser
> wirken als kosmetische Cremes. So hat das Bundessozialgericht
> entschieden.
Bild: Für die nicht verschreibungsflichtigen Medikamente muss der Patient zume…
BRAUNSCHWEIG taz | Auch die Basishautpflege von Neurodermitiskranken muss
die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen. Das hat am Dienstag
ebenfalls das Bundessozialgericht entschieden. Selbst Präparate, die als
Arzneimittel zugelassen sind, müssen von den Kassen nicht ersetzt werden –
vor allem wenn sie nicht nachweislich besser wirken als kosmetische
Hautcremes.
Geklagt hatte eine Frau aus Niedersachsen, die an der juckenden, aber nicht
ansteckenden Hautkrankheit Neurodermitis leidet. Ihr Arzt verordnete ihr
fünf Präparate als Basistherapie: zwei Wollwachssalben, eine lokal
betäubende Salbe, ein Ölbad zum Duschen und eine weiche Zinksalbe für die
Wundheilung. Die Kassen wollten die Kosten von durchschnittlich 510 Euro
pro Monat aber nicht ersetzen.
Wie schon das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen gab nun auch das
Bundessozialgericht den Kassen Recht. Die Richter verwiesen auf die
rot-grüne Gesundheitsreform von 2004. Damals hatte der Bundestag
entschieden, dass solche frei verkäuflichen Arzneimittel grundsätzlich
nicht mehr von den Kassen erstattet werden.
Nur in medizinisch begründeten Ausnahmen kann der 13-köpfige Gemeinsame
Bundesausschuss, in dem Kassen, Ärzte und Krankenhäuser vertreten sind,
anordnen, dass solche Arzneimittel doch erstattet werden. Für die
Basistherapie bei Neurodermitis seien jedoch keine Arzneimittel
erforderlich, so der Bundesausschuss.
Es gebe keine Studien, die belegen, dass solche Arzneimittel besser wirken
als billigere, kosmetische Pflegecremes und -Duschbäder. Deshalb lehnte nun
auch das BSG die Kostenübernahme durch die Kassen ab.
Aus verfassungsrechtlichen Gründen genüge es, wenn die Kassen die Therapie
schwerer Neurodermitis-Verläufe bezahlen. Hierzu gehöre „nach dem allgemein
anerkannten Therapiestandard“ die Behandlung mit cortisonhaltigen Salben
und Calcineurin-Hemmern, die das lokale Immunsystem der Haut unterdrücken.
Mittel der Basistherapie müssten aus anderen Quellen als der
Krankenversicherung finanziert werden. Bei Bedürftigkeit komme ALG 2 oder
Sozialhilfe hierfür in Betracht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 entschieden, dass chronisch kranke
Hartz-IV-Bezieher eine Zusatzhilfe bekommen können, wenn sie viele
Medikamente brauchen, die von der Kasse nicht bezahlt werden.
7 Mar 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## ARTIKEL ZUM THEMA
Krankenkassen im Milliarden-Plus: 1,91 oder ein paar Mal 10 Euro?
Weil die Krankenkassen Überschuss erwirtschaftet haben, will die FDP die
Praxisgebühr abschaffen. Die CDU will Beitragssenkung. Ein Kassensprecher
nannte die Politker-Ideen allesamt „unseriös“.
Kommentar Praxisgebühr: Populisten unter sich
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr will die Praxisgebühr abschaffen.
Schäuble will den Zuschuss für die gesetzlichen Kassen kürzen. Das gleicht
einer Kriegserklärung.
Kommentar Urteil Potenzmittel: Diskriminierte Krankheiten
Die Kasseler Urteile zeigen: Mit einem Begriff von Gesundheit, wie ihn die
WHO definiert, hat das, was in Deutschland von Krankenkassen bezahlt wird,
nichts zu tun.
Evaluationsbericht der Gesetzlichen Kassen: Arme sparen sich den Arzt
Die Praxisgebühr spült Geld in die Krankenkassen. Die Eigenverantwortung
und das Kostenbewusstsein der Versicherten werden jedoch nicht gestärkt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.