# taz.de -- Schutz für Gasversorger bei Rückzahlungen: Gaspreis von 1981 | |
> Bei unwirksamen Preisklauseln in alten Verträgen gibt es nicht das volle | |
> Geld zurück. Der Bundesgerichtshof schützt mit seinem Urteil vom Mittwoch | |
> die Gasversorger. | |
Bild: Geldfresser Gasherd. | |
KARLSRUHE taz | Immer wieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) in den letzten | |
Jahren Preiserhöhungsklauseln in Gaslieferungsverträgen beanstandet, weil | |
sie die Energieversorger einseitig begünstigen. Am Mittwoch nun entschied | |
der BGH, welche Ansprüche Kunden haben, wenn ihr Gasvertrag eine unwirksame | |
Klausel enthält. Dabei schützte er die Gasversorger vor exorbitanten | |
Rückzahlungsforderungen. | |
Geklagt hatte unter anderem ein Kunde der Bergischen Energie und Wasser | |
GmbH (BEW) mit Sitz in Wipperführth bei Köln. Der Mann hatte seit 1981 | |
einen Sonderkundenvertrag, auf dessen Grundlage die Gaspreise mehrfach | |
erhöht wurden. Wie sich später herausstellte, war die Preiserhöhungsklausel | |
jedoch unwirksam. Der Mann forderte deshalb sämtliche zu viel bezahlten | |
Gaskosten der letzten drei Jahre zurück. | |
Dass er darauf Anspruch hat, war unbestritten. Offen war aber die Frage, | |
welcher Gaspreis für ihn nun gelten solle. Der Mann wollte nur den Gaspreis | |
des Jahres 1981 zahlen, weil die Preiserhöhungsklausel ja von Beginn an | |
unwirksam gewesen sei. Beim Landgericht Köln hatte der Kunde überwiegend | |
recht bekommen. | |
Der BGH korrigierte nun dieses verbraucherfreundliche Urteil. Den | |
Rückzahlungsforderungen könnten nicht die Gaspreise zugrunde gelegt werden, | |
die vor vielen Jahren zu Beginn der Vertragsbeziehung galten. Dies würde zu | |
„kaum vertretbaren“ Forderungen an die Gasunternehmen führen, sagte der | |
Vorsitzende Richter Wolfgang Ball. Stattdessen nahm der BGH eine | |
Regelungslücke an, die er mit einer „ergänzenden Vertragsauslegung“ | |
zugunsten der Unternehmen schloss. Demnach muss der Kunde alle | |
Preiserhöhungen akzeptieren, denen er nicht binnen drei Jahren ab Erhalt | |
der jährlichen Abrechnung widersprochen hat. „Das wird beiden Seiten | |
gerecht“, behauptete Richter Ball zur Begründung. | |
Das Urteil hat zum einen Bedeutung für Hunderte noch anhängige | |
Gerichtsverfahren, etwa aus den Jahren 2005 bis 2007, als es eine kleine | |
Gaspreisprotestbewegung gab. Es schafft aber auch Rechtsicherheit für | |
Gaskunden, die erst jetzt gegen Preiserhöhungsklauseln vorgehen wollen. | |
(Az.: VIII ZR 113/11) | |
14 Mar 2012 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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