Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Nach Londoner Krawallen: Zwölfjähriger zu Knast verurteilt
> Als er während der Krawalle in London ein Schaufenster eintrat, was er
> elf Jahre alt. Mit zwölf Jahren gestand er die Tat. Der jüngste
> Gewalttäter muss nun dafür büßen.
Bild: Im August 2011 brannten während der Unruhen Häuser in London, Steine fl…
LONDON afp | Wegen seiner Beteiligung an den Jugendkrawallen in
Großbritannien vor gut einem halben Jahr muss ein Zwölfjähriger sechs
Monate in eine Jugendstrafanstalt.
Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, gestand der Junge vor Gericht,
während der tagelangen Ausschreitungen im vergangenen August in London ein
Schaufenster eingetreten zu haben.
Zur Tatzeit war er erst elf Jahre alt. Er war der jüngste Verdächtige, der
sich im Zusammenhang mit den gewalttätigen Protesten vor Gericht
verantworten musste. Er war mit Hilfe von Überwachungskameras identifiziert
und im Februar festgenommen worden.
Auslöser der Unruhen in mehreren britischen Großstädten war der Tod eines
29-Jährigen bei einem Polizeieinsatz. Fünf Menschen starben während der
Krawalle, hunderte Läden wurden geplündert. Zugleich entlud sich bei den
Protesten die Wut der Jugendlichen über die Sozialkürzungen der Regierung.
23 Mar 2012
## ARTIKEL ZUM THEMA
Schwarzer Teenager in den USA erschossen: Lynchjustiz und Rassismus
In Florida erschießt ein weißes Bürgerwehr-Mitglied einen schwarzen
Teenager in einem Reichenviertel und bleibt auf freiem Fuß. Der Fall
erschüttert das Land.
Ausstellung in London: Eine Reise und ihre Bilder
Die Londoner Ausstellung "Hajj - Journey to the heart of Islam" im British
Museum gibt seltene Einblicke in die Geschichte der berühmtesten
Pilgerreise der Welt.
Bilanz nach den Londoner Krawallen: "Ich hasse die Polizei"
Wie sieht es in den Londoner Krawallbezirken heute aus? Und wo liegen die
Ursachen? Polizisten, Soziologen und Politiker kommen zu höchst
unterschiedlichen Antworten.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.