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# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung: Rechtsfreie Räume
> Den Verantwortlichen bei den Länderpolizeien ist bewusst, dass sie gegen
> geltendes Recht verstoßen, wenn sie die mobilen Videokameras
> prophylaktisch bei Demos laufen lassen.
Bild: Filmt präventiv die Demonstranten: ein Kamerawagen der Polizei, hier bei…
Eins ist klar: die Rechtslage. Das präventive Filmen von Teilnehmern einer
Demonstration, die nichts Strafbares gemacht haben, ist rechtswidrig und
verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Das haben Gerichte mehrfach
entschieden, das Bundesverfassungsgericht hat es unterstrichen.
Da nützt es auch nichts, wenn nach der Entscheidung des
Oberverwaltungsgericht Münster, die speziell den Einsatz mobiler
Beweissicherungsfahrzeuge aufs Korn genommen hat, von Verantwortlichen die
Floskel geäußert wird: Zwei Juristen – drei Meinungen. Den Verantwortlichen
bei den Länderpolizeien ist bewusst, dass sie gegen geltendes Recht
verstoßen, wenn sie die mobilen Videokameras prophylaktisch bei Demos
laufen lassen – aber eben nur gegen geltendes Verwaltungsrecht.
Und da liegt das Problem. Wer bei Rot über die Ampel geht, kassiert ein
Bußgeld. Wer jemandem eins auf die Nase haut, muss eventuell sogar ins
Gefängnis. Wer jemanden beim Autoverkauf bewusst betrügt, muss
zivilrechtlich mit Regress rechnen.
Doch im Verwaltungsrecht gibt es keine Sanktionen, nur einen Tadel. Und
darum wird nach dem Prinzip gehandelt. „Legal, illegal, scheißegal.“ Wenn
die Politik nicht einschreitet, wird es weiterhin rechtsfreie Räume für die
Staatsgewalt geben – und Grundrechtseinschränkungen für Demonstranten.
2 Apr 2012
## AUTOREN
Kai von Appen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Polizei filmt Demos: Vorsicht, Kamera!
Die Bereitschaftspolizeien der Länder filmen mit mobilen Kamerawagen
präventiv Demonstrationen, obwohl das rechtlich nicht erlaubt ist. Die
Politik sieht bislang keinen Handlungsbedarf.
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