# taz.de -- Kommentar Videoüberwachung: Rechtsfreie Räume | |
> Den Verantwortlichen bei den Länderpolizeien ist bewusst, dass sie gegen | |
> geltendes Recht verstoßen, wenn sie die mobilen Videokameras | |
> prophylaktisch bei Demos laufen lassen. | |
Bild: Filmt präventiv die Demonstranten: ein Kamerawagen der Polizei, hier bei… | |
Eins ist klar: die Rechtslage. Das präventive Filmen von Teilnehmern einer | |
Demonstration, die nichts Strafbares gemacht haben, ist rechtswidrig und | |
verstößt gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht und das | |
Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Das haben Gerichte mehrfach | |
entschieden, das Bundesverfassungsgericht hat es unterstrichen. | |
Da nützt es auch nichts, wenn nach der Entscheidung des | |
Oberverwaltungsgericht Münster, die speziell den Einsatz mobiler | |
Beweissicherungsfahrzeuge aufs Korn genommen hat, von Verantwortlichen die | |
Floskel geäußert wird: Zwei Juristen – drei Meinungen. Den Verantwortlichen | |
bei den Länderpolizeien ist bewusst, dass sie gegen geltendes Recht | |
verstoßen, wenn sie die mobilen Videokameras prophylaktisch bei Demos | |
laufen lassen – aber eben nur gegen geltendes Verwaltungsrecht. | |
Und da liegt das Problem. Wer bei Rot über die Ampel geht, kassiert ein | |
Bußgeld. Wer jemandem eins auf die Nase haut, muss eventuell sogar ins | |
Gefängnis. Wer jemanden beim Autoverkauf bewusst betrügt, muss | |
zivilrechtlich mit Regress rechnen. | |
Doch im Verwaltungsrecht gibt es keine Sanktionen, nur einen Tadel. Und | |
darum wird nach dem Prinzip gehandelt. „Legal, illegal, scheißegal.“ Wenn | |
die Politik nicht einschreitet, wird es weiterhin rechtsfreie Räume für die | |
Staatsgewalt geben – und Grundrechtseinschränkungen für Demonstranten. | |
2 Apr 2012 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
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