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# taz.de -- Kommentar Fluglärm: Dank Leipzig ist Frankfurt jetzt überall
> Der größte und wichtigste deutsche Flughafen muss mehr Rücksicht auf die
> Bevölkerung nehmen. Auch in der globalisierten Wirtschaft ist so etwas
> also möglich.
Das juristische Signal ist klar: Wenn sogar in Frankfurt/Main ein
Nachtflugverbot möglich und notwendig ist, dann gilt dies für kleinere
Flughäfen erst recht. Wenn sogar der größte und wichtigste deutsche Airport
mehr Rücksicht auf die Bevölkerung nehmen muss, dann können Regional- und
Provinzflughäfen erst recht nicht mehr mit den Zwängen der Globalisierung
und der Just-in-time-Produktion argumentieren.
Selbst die Lufthansa, die in Frankfurt ihr Frachtcenter betreibt, hat sich
längst mit dem Nachtflugverbot arrangiert. Sie nölt zwar noch etwas über
sinkende Gewinne, ihre Hauptsorge war aber zuletzt, dass das
Bundesverwaltungsgericht auch in den Nachtrandzonen von 22 bis 23 Uhr und
von 5 bis 6 Uhr radikale Schnitte fordert. Darauf hat Leipzig im
Wesentlichen verzichtet.
Insofern ist das aktuelle Urteil keineswegs wirtschaftsfeindlich. Es
berücksichtigt aber auch die Bedürfnisse der Menschen nach etwas Ruhe,
zumindest in der Nacht. So viel Kompromiss muss auch in der globalisierten
Wirtschaft möglich sein.
Das Umdenken hat dabei viele Ursachen. Der Flugverkehr nimmt immer mehr zu,
ein Ende ist kaum abzusehen. Auch gut situierte Bürger werden immer
renitenter. Zudem macht die Lärmmedizin Fortschritte und kann die
gesundheitsschädlichen Folgen von permanentem Düsenfliegerkrach zunehmend
besser belegen.
Umgesetzt wurde die Wende aber – wie so oft in Deutschland – nicht von der
Politik, sondern von der Justiz. 2006 beanstandete das
Bundesverwaltungsgericht in Berlin-Schönefeld erstmals einen
24-Stunden-Betrieb. Seitdem ist daraus eine feste Linie geworden.
Doch nun zeigt die Justiz auch der Politik Handlungsmöglichkeiten auf. Wenn
Bundesländer in ihren Landesentwicklungsplänen für bestimmte Flughäfen
Nachtflugverbote vorsehen, dann ist das mehr als Symbolik, entschied nun
das Bundesverwaltungsgericht. Die Länder können künftig also politisch über
Nachtflugverbote entscheiden, und die Gerichte müssen dies beachten.
Auf den zögerlichen Verkehrsminister Ramsauer und eine Lösung auf
Bundesebene muss nun niemand mehr warten. Damit hat auch der politische
Widerstand der Fluglärmgegner künftig ein realistisches Ziel. Ein Beschluss
der jeweiligen Landesregierung lässt sich von regionalen Initiativen
leichter durchsetzen als ein Bundesgesetz.
4 Apr 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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