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# taz.de -- Klimaschutz auf See: Sondermaßnahme für Schiffe
> Norddeutsche Handelskammern warnen EU vor Extrawurst bei der
> CO2-Reduktion in der Schifffahrt. Es dürfe nicht zu Verkehrsverlagerungen
> kommen.
Bild: Früher wars noch schlimmer: kohlebefeuerter Museumsdampfer in Hamburg.
HAMBURG taz | Vor einseitigen Klimaschutzauflagen für die europäische
Schifffahrt hat die Arbeitsgemeinschaft norddeutscher Industrie- und
Handelskammern (IHK Nord) am Dienstag gewarnt. Auf die Europäische Union
(EU) begrenzte Sonderauflagen würden die europäische Seeschifffahrt im
weltweiten Wettbewerb benachteiligen, schrieben die 13 IHKs an die
EU-Kommission in Brüssel. „Bei regionaler Anwendung führen auch
marktbasierte Instrumente zu Wettbewerbsnachteilen der betroffenen Region“,
warnte Klaus-Hinrich Vater, der Vorsitzende der IHK Nord.
Die EU-Kommission hat ebenfalls am Dienstag ein Konsultationsverfahren
abgeschlossen, mit dem sie herausfinden möchte, auf welchem Wege sich der
Kohlendioxid(CO2)-Ausstoß der Schifffahrt am besten verringern ließe. Seit
Januar konnten interessierte Akteure dazu ihre Ideen vorbringen. Sie
reichen von einem ökologischen Ausgleichsfonds über eine Besteuerung bis
hin zu Emissionsobergrenzen.
Wird über die Umweltbelastung durch Schiffe gesprochen, ist in der Regel
davon die Rede, dass deren Maschinen unverhältnismäßig viele Stickoxide und
Schwefeldioxid in die Luft blasen, was die Gesundheit der Meeresanrainer
gefährdet. Doch auch zum Treibhauseffekt trägt die Schifffahrt ihren Teil
bei. Gut drei Prozent der jährlichen CO2-Emissionen gehen auf ihr Konto. Im
Jahr 2050 könnten es sechs Prozent sein, befürchtet die EU-Kommission.
Um gegenzusteuern und ihre allgemeinen Klimaschutzziele zu erreichen, will
die EU die Emissionen des Schiffsverkehrs verringern. Vor dem Klimagipfel
in Kopenhagen 2009 strebte die EU an, den CO2-Ausstoß der Schiffe 2020
gegenüber 2005 um 20 Prozent zu senken. In ihrem Weißbuch Verkehr peilt sie
bis 2050 eine Verringerung um 40 bis 50 Prozent an.
Am liebsten wäre es der EU gewesen, wenn sie die nötigen Mechanismen
weltweit hätte durchsetzen können, etwa durch Regeln bei der
Internationalen Schifffahrtsorganisation (Imo). Für den Fall, dass bis Ende
2011 kein internationales Abkommen geschlossen werden sollte, kündigte die
EU-Kommission einen Alleingang an.
Bei der jetzt abgeschlossenen Konsultation haben sich nach Informationen
der IHK Nord vier mögliche Wege zur Emissionsverminderung
herauskristallisiert. Dazu gehört ein Ausgleichsfonds, in den die Reeder
eine CO2-Abgabe bezahlen müssten. Mit dem Geld würden dann Umweltprojekte
finanziert. Dieses Modell gefällt dem Bund Deutscher Reeder.
Es wäre auch möglich, den Treibstoff nach dem Maß seiner
Umweltschädlichkeit und CO2-Trächtigkeit zu besteuern oder gleich
Obergrenzen für den CO2-Ausstoß festzulegen. Eine solche Vorschrift gibt es
bereits für den Schwefelgehalt des Treiböls von Schiffen in der Ostsee.
Den Schiffstreibstoff in den Handel mit CO2-Emissionsrechten einzubeziehen,
halten die Reeder nicht für sinnvoll. Die IHK Nord pocht darauf, dass die
Emissionen wenn, dann weltweit gehandelt werden müssten.
12 Apr 2012
## AUTOREN
Gernot Knödler
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