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# taz.de -- Ausbeutung von Pflegekräften: Die Vermittler kassieren ab
> Oft sind Firmen, die Pflegerinnen beschaffen, arbeitsrechtlich nicht zu
> belangen. Die osteuropäischen Beschäftigten leiden unter zu langer
> Arbeitszeit und nächtlicher Bereitschaft.
Bild: Agenturen in Deutschland kassieren für die Vermittlung von Pflegepersona…
BERLIN taz | [1][Gute-Wesen.de], [2][Seniorcare24.de] oder
[3][Seniorenbetreuung24h.eu] – im Internet werben unzählige
Vermittlerfirmen mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Angehörigen durch
osteuropäische Pflegekräfte. Und das unschlagbar günstig ab 1.200 Euro
monatlich.
Firmen in Deutschland kassieren für die Vermittlung einer Pflegehilfe von
den Familien meist eine einmalige Gebühr zwischen 300 und 1.000 Euro,
manchmal aber auch monatliche Beiträge. Die Arbeitskräfte selbst werden
dann von Unternehmen mit Sitz in Osteuropa nach Deutschland entsandt. Diese
stellen auch den Arbeitsvertrag aus.
Trotzdem sind die Vermittler auf deutschem Boden oft der erste
Ansprechpartner für die Familien. Die Firmen geben den Pflegerinnen oft
Anweisungen, sind aber, da sie mit ihnen keinen Vertrag geschlossen haben,
für arbeitsrechtliche Fragen nicht haftbar zu machen.
Das ist nicht zuletzt bei der Arbeitszeit ein Problem. Tagsüber 14 Stunden
arbeiten, nachts immer bereit sein und bei häufig anfallenden
Toilettengängen helfen – viele Pflegebedürftige müssen rund um die Uhr
betreut werden. Tatsächlich gilt für osteuropäische Pflegekräfte in
Privathaushalten nicht einmal auf dem Papier das deutsche
Arbeitszeitgesetz.
## Acht Stunden wären der Regelfall
Es schreibt im Regelfall eine Arbeitszeit von acht Stunden und danach eine
Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor. Dass gelte im Grundsatz auch für
entsandte Arbeitnehmer. Doch für Pflegekräfte in Privathaushalten gibt es
Einschränkungen, hat die Bundesregierung in einer Antwort auf die Anfrage
der Linkspartei kürzlich bestätigt.
Die Regierung verweist auf Paragraf 18 des Regelwerks. Der besagt, dass das
Gesetz nicht greift für Arbeitnehmer, die „in häuslicher Gemeinschaft mit
den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich
erziehen, pflegen oder betreuen“.
Gerichte müssten in strittigen Einzelfällen über die Arbeitszeit
entscheiden, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Doch kaum eine der
Frauen, die immer wieder nur ein paar Monate in Deutschland arbeiten, wird
hier einen Prozess anstrengen.
20 Apr 2012
## LINKS
[1] http://www.gute-wesen.de/
[2] http://seniorcare24.de/
[3] http://seniorenbetreuung24h.eu/
## AUTOREN
Eva Völpel
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