# taz.de -- Ausbeutung von Pflegekräften: Die Vermittler kassieren ab | |
> Oft sind Firmen, die Pflegerinnen beschaffen, arbeitsrechtlich nicht zu | |
> belangen. Die osteuropäischen Beschäftigten leiden unter zu langer | |
> Arbeitszeit und nächtlicher Bereitschaft. | |
Bild: Agenturen in Deutschland kassieren für die Vermittlung von Pflegepersona… | |
BERLIN taz | [1][Gute-Wesen.de], [2][Seniorcare24.de] oder | |
[3][Seniorenbetreuung24h.eu] – im Internet werben unzählige | |
Vermittlerfirmen mit einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung von Angehörigen durch | |
osteuropäische Pflegekräfte. Und das unschlagbar günstig ab 1.200 Euro | |
monatlich. | |
Firmen in Deutschland kassieren für die Vermittlung einer Pflegehilfe von | |
den Familien meist eine einmalige Gebühr zwischen 300 und 1.000 Euro, | |
manchmal aber auch monatliche Beiträge. Die Arbeitskräfte selbst werden | |
dann von Unternehmen mit Sitz in Osteuropa nach Deutschland entsandt. Diese | |
stellen auch den Arbeitsvertrag aus. | |
Trotzdem sind die Vermittler auf deutschem Boden oft der erste | |
Ansprechpartner für die Familien. Die Firmen geben den Pflegerinnen oft | |
Anweisungen, sind aber, da sie mit ihnen keinen Vertrag geschlossen haben, | |
für arbeitsrechtliche Fragen nicht haftbar zu machen. | |
Das ist nicht zuletzt bei der Arbeitszeit ein Problem. Tagsüber 14 Stunden | |
arbeiten, nachts immer bereit sein und bei häufig anfallenden | |
Toilettengängen helfen – viele Pflegebedürftige müssen rund um die Uhr | |
betreut werden. Tatsächlich gilt für osteuropäische Pflegekräfte in | |
Privathaushalten nicht einmal auf dem Papier das deutsche | |
Arbeitszeitgesetz. | |
## Acht Stunden wären der Regelfall | |
Es schreibt im Regelfall eine Arbeitszeit von acht Stunden und danach eine | |
Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor. Dass gelte im Grundsatz auch für | |
entsandte Arbeitnehmer. Doch für Pflegekräfte in Privathaushalten gibt es | |
Einschränkungen, hat die Bundesregierung in einer Antwort auf die Anfrage | |
der Linkspartei kürzlich bestätigt. | |
Die Regierung verweist auf Paragraf 18 des Regelwerks. Der besagt, dass das | |
Gesetz nicht greift für Arbeitnehmer, die „in häuslicher Gemeinschaft mit | |
den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich | |
erziehen, pflegen oder betreuen“. | |
Gerichte müssten in strittigen Einzelfällen über die Arbeitszeit | |
entscheiden, heißt es aus dem Bundesarbeitsministerium. Doch kaum eine der | |
Frauen, die immer wieder nur ein paar Monate in Deutschland arbeiten, wird | |
hier einen Prozess anstrengen. | |
20 Apr 2012 | |
## LINKS | |
[1] http://www.gute-wesen.de/ | |
[2] http://seniorcare24.de/ | |
[3] http://seniorenbetreuung24h.eu/ | |
## AUTOREN | |
Eva Völpel | |
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