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> Eine Frau ließ sich ein Kreuz tätowieren, es war schief. Der Tätowierer | |
> bot eine Nachbesserung an, die Tätowierte forderte eine Laserbehandlung. | |
> Nun urteilte ein Richter ... | |
Bild: Tattoos lassen sich nur schwer entfernen | |
Misslingt ein Tattoo, darf der Tätowierer erneut zustechen, um seinen | |
Fehler zu korrigieren. Das entschied das Amtsgericht München in einem am | |
Montag veröffentlichten Urteil. Der Tätowierer dürfe aus juristischer Sicht | |
Fehler auf der Haut des Kunden nachbessern. Erst wenn das erfolglos sei, | |
könne der unzufriedene Kunde gegebenenfalls Minderung oder Schadenersatz | |
verlangen. | |
Eine junge Münchnerin hatte ihren Tattoo-Stecher verklagt. Sie hatte sich | |
ein koptisches Kreuz auf die Innenseite eines Handgelenks tätowieren | |
lassen. Das Kreuz sei schief, befand die Kundin etwa eine Woche später. Das | |
Studio sollte die Tätowierung kostenlos mit Laser entfernen. Der Betreiber | |
lehnte dies ab und bot an, das Tattoo nachzubessern, um die damals | |
17-Jährige zufriedenzustellen. | |
Die mittlerweile volljährige Frau zog jedoch vor Gericht. Sie verlangte den | |
Preis von 50 Euro zurück sowie 799 Euro für eine Laserbehandlung. Das | |
Gericht wies ihre Klage ab. Auch Schmerzensgeld stehe ihr nicht zu, heißt | |
es in dem Urteil (Az.: 213 C 917/11). Sie selbst habe in den Eingriff in | |
ihre körperliche Unversehrtheit eingewilligt. (dpa) | |
23 Apr 2012 | |
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Tätowierung | |
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