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# taz.de -- was fehlt ...: ... Genauigkeit
> Eine Frau ließ sich ein Kreuz tätowieren, es war schief. Der Tätowierer
> bot eine Nachbesserung an, die Tätowierte forderte eine Laserbehandlung.
> Nun urteilte ein Richter ...
Bild: Tattoos lassen sich nur schwer entfernen
Misslingt ein Tattoo, darf der Tätowierer erneut zustechen, um seinen
Fehler zu korrigieren. Das entschied das Amtsgericht München in einem am
Montag veröffentlichten Urteil. Der Tätowierer dürfe aus juristischer Sicht
Fehler auf der Haut des Kunden nachbessern. Erst wenn das erfolglos sei,
könne der unzufriedene Kunde gegebenenfalls Minderung oder Schadenersatz
verlangen.
Eine junge Münchnerin hatte ihren Tattoo-Stecher verklagt. Sie hatte sich
ein koptisches Kreuz auf die Innenseite eines Handgelenks tätowieren
lassen. Das Kreuz sei schief, befand die Kundin etwa eine Woche später. Das
Studio sollte die Tätowierung kostenlos mit Laser entfernen. Der Betreiber
lehnte dies ab und bot an, das Tattoo nachzubessern, um die damals
17-Jährige zufriedenzustellen.
Die mittlerweile volljährige Frau zog jedoch vor Gericht. Sie verlangte den
Preis von 50 Euro zurück sowie 799 Euro für eine Laserbehandlung. Das
Gericht wies ihre Klage ab. Auch Schmerzensgeld stehe ihr nicht zu, heißt
es in dem Urteil (Az.: 213 C 917/11). Sie selbst habe in den Eingriff in
ihre körperliche Unversehrtheit eingewilligt. (dpa)
23 Apr 2012
## TAGS
Tätowierung
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