Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Neonazi-Aufmarsch: Geschlossen auftreten
> Rechtlich ist dem NPD-Aufmarsch in Neumünster wohl nicht beizukommen. Es
> hilft daher nur eines: Die Neonazis müssen politisch auf der Straße
> bekämpft werden.
Bild: Hat Tradition: der Neonazi-Aufmarsch in Neumünster.
Um es vorweg zu sagen: Beide Seiten haben recht. Da gibt es in Neumünster
das Bündnis „Toleranz und Demokratie“, das vom Oberbürgermeister Olaf
Tauras verlangt, den Neonazi-Aufmarsch zu verbieten. Politisch gesehen eine
richtige Aufforderung, würde er doch mit einem Verbot ein Signal setzen,
dass der braune Mob in der Stadt unerwünscht ist.
Und das Bündnis zieht durchaus zu Recht ins Kalkül, dass bei einem
Rechtsstreit, wenn dann die Gefahrenprognosen von Verfassungsschutz und
Polizei erörtert werden, der rechte Aufmarsch mit Auflagen versehen oder
die Route in die Peripherie verlegt werden könnte.
Aber auch Neumünsters Oberbürgermeister hat Recht, wenn er den Rechtsstreit
scheut, um ihn nicht zu verlieren. Denn auch in Lübeck war klar – als
Innenminister Klaus Schlie (CDU) Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) zum Verbot
nötigte – das spätestens das Bundesverfassungsgericht ein totales Verbot
aufgehoben hätte. Für die Verfassungshüter ist das Demonstrationsrecht ein
hohes Gut.
In Neumünster kommt noch eines hinzu: Die NPD hat ihren Aufmarsch als
zentrale Wahlkampfveranstaltung für die Landtagswahlen deklariert, wo
zusätzlich Artikel 21 Grundgesetz greift, der Parteien schützt. Es hilft
daher nur eines: Die Neonazis müssen politisch auf der Straße bekämpft
werden, so dass sie genervt umkehren und wieder nach Hause fahren.
26 Apr 2012
## AUTOREN
Peter Müller
## ARTIKEL ZUM THEMA
Aufmarsch in Neumünster: Sitzen gegen Nazis
Die rechtsextreme NPD will am 1. Mai in Neumünster als zentrale
Wahlkampfveranstaltung aufmarschieren. Ein Bündnis ruft zu Sitzblockaden
auf.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.