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# taz.de -- Erfolgsprämie für Verbraucherklagen: Bund kassiert risikofrei
> Wenn Verbraucherschützer Unternehmen verklagen, tragen sie das Risiko.
> Bußgelder aber erhält der Staat. Das soll sich ändern – seit zwei Jahren
> schon.
Bild: Die Kartellabsprachen bei Reinigungern wurden von Verbraucherschützern a…
BERLIN taz | Ende vergangenen Jahres verhängte das Bundeskartellamt ein
Bußgeld von 24 Millionen Euro gegen zwei Hersteller von Reinigungsmitteln.
Ein großer Erfolg für die Verbraucherschützer, doch das Geld wanderte in
den allgemeinen Haushalt.
Die Firmen hatten die Preise von Spülmaschinentabs, Waschmittelzusätzen und
Allzweckreinigern in mehreren Fällen abgesprochen. „Die Zeche zahlte der
Verbraucher“, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt,
damals.
Verbraucherschützer klagen seit langem: Wenn Unternehmen zahlen müssen,
weil das Kartellamt oder auch Verbraucherverbände unrechtmäßige Tätigkeiten
aufgedeckt haben, dann landet das Geld in der Staatskasse. Falls der
Verbraucherverband aber vor Gericht unterliegt, trägt er den finanziellen
Schaden allein. Entsprechend niedrig ist der Anreiz, gegen Unternehmen
vorzugehen. Denn viele Verfahren bedeuten vor allem ein hohes finanzielles
Risiko.
Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen das ändern. Auf einer
Konferenz vor anderthalb Jahren beschlossen sie daher einstimmig: „Die
durch die Kartellbehörden erhobenen Bußgelder sind ganz oder zumindest
teilweise der Verbraucherarbeit zuzuführen.“ Und: „Das Prozessrisiko der
Verbraucherverbände“ soll reduziert werden, indem abgeschöpfte Gewinne in
einen Fonds fließen und nicht in den Haushalt.
## Unabhängigkeit für den Verbraucherschutz
Rückenwind gibt den Verbraucherschutzministern dabei ein aktuelles
Gutachten im Auftrag des grün geführten Verbraucherministeriums in
Nordrhein-Westfalen. Der Konstanzer Professor Karl-Heinz Fezer schlägt
darin Folgendes vor: Der Bund soll ein Sondervermögen einrichten, das nur
für die Verbraucherarbeit genutzt wird. In dieses Sondervermögen sollten
ein Teil der Kartellbußen einfließen, ebenso wie Erlöse aus den Verfahren
der Verbraucherzentralen.
„Damit ließe sich eine stärkere Unabhängigkeit für die Verbraucherarbeit
erreichen“, begründet Fezer seinen Vorschlag. Momentan kommt der Großteil
der Mittel aus den Haushalten des Bundes und der Länder, dazu kommen in
geringerem Umfang Projektmittel, Mitgliedsbeiträge oder auch Einnahmen aus
Beratungen. Ein Sondervermögen würde die Arbeit unabhängiger machen von
Kürzungen und stärker auf die Eigenverantwortung der Verbände setzen.
Fezer schätzt, dass im Schnitt 50 Millionen jährlich zusammenkommen könnten
– etwas schwankend, je nach Aktivität der Verbraucherarbeit. Fezer schlägt
vor, dass das Sondervermögen auch offen sein soll für Anträge kleinerer
Projekte. Damit könnten beispielsweise Bereiche unterstützt werden, in
denen die großen Verbraucherorganisationen nicht tätig sind.
## Stiftungsmodell als Option
Eine weitere Idee, die Verbraucherarbeit finanziell besser zu stellen, das
Stiftungsmodell, sieht Fezer derweil kritisch. Dabei werde ein Teil des
Vermögens wieder von Verwaltungskosten aufgefressen – das sei bei einem
Sondervermögen nicht der Fall. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium
wollte sich noch nicht näher zu den Ideen äußern. Man befinde sich gerade
im Abstimmungsprozess.
Die Bundesregierung ist allerdings gegen die Pläne der Länderminister. Das
Justiz- und Wirtschaftsministerium hatten sie stets abgelehnt. Auch jetzt
teilte ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums mit: Man habe sich
darauf geeinigt, die Finanzierung nicht zu ändern.
7 May 2012
## AUTOREN
Svenja Bergt
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