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# taz.de -- Urteil über Kosten für Kitas: Wer bestellt, muss bezahlen
> Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden erklärt die Kita-Verordnung von Hessen
> für verfassungsgemäß. Die Landesregierung muss aber für die Mehrkosten
> aufkommen.
Bild: Die hessische Landesregierung soll für die bessere Betreuung zahlen: Kit…
FRANKFURT taz | Im Streit um Mehrkosten für Kindergärten und Kinderkrippen
hat der Hessische Staatsgerichtshof die Kommunen gestärkt. Zwar sei eine
Verordnung des Landes Hessen zur qualitativen Verbesserungen in der
Kinderbetreuung verfassungsgemäß. Die Regierung hätte jedoch den Kommunen
dafür zusätzlich Geld geben müssen. Dabei verwiesen die Richter am Mittwoch
in Wiesbaden auf das in der Verfassung festgelegte Konnexitätsprinzip: „Wer
bestellt, bezahlt.“
39 Kommunen hatten gegen die sogenannte Mindestverordnung geklagt, weil das
Land die Kosten für die Mehrbelastung nicht tragen wollte. Die
Staatskanzlei dagegen argumentierte, es gehe beim neuen Personalschlüssel
für die städtischen Kitas nur um Modalitäten, alles „Nähere regelt das
Gesetz“.
Die Landesregierung hatte 2009 den Kinderkrippen mehr Personal und kleinere
Gruppen verordnet. Der Schlüssel von 1,5 Fachkräften für jede Kindergruppe
wurde auf 1,75 erhöht, die Gruppengröße auf maximal 10 Kinder beschränkt.
Dabei waren CDU und FDP von einer Mehrbelastung von 130 Millionen Euro
ausgegangen.
Die Kommunen dagegen rechnen mit Mehrkosten von jährlich rund 260 Millionen
Euro – und zeigten sich nun zufrieden mit dem Urteil: „Unser eigentliches
Ziel haben wir erreicht“, sagte der Direktor des Hessischen Städtetags,
Jürgen Dieter (SPD), der für die Kommunen vor Gericht gezogen war. Dieter
geht davon aus, dass das Land die Kosten für die Mindestverordnung nun
gesetzlich regeln werde, etwa über den kommunalen Finanzausgleich.
Die Staatskanzlei reagierte zurückhaltend auf die Entscheidung. Man werde
das Urteil gründlich analysieren, sagte die Prozessbevollmächtigte Elke
Bohl. Der familienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Gerhard
Merz, warf der Landesregierung „Wortbruch“ vor und betonte: „Der schäbige
Umgang der Landesregierung mit den Kommunen ist und bleibt ein politischer
Skandal.“ Brisant ist das Urteil vor allem im Hinblick auf den
Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, der im August 2013 gültig werden soll.
Auch hier ist die Finanzierung alles andere als gesichert, bundesweit
fehlen etwa 14.000 Erzieherinnen.
6 Jun 2012
## AUTOREN
Arno Frank
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