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# taz.de -- Urteil gegen Neonazigruppe Sturm 34: Mit paramilitärischem Charakt…
> Bewährungsstrafen wegen schwerer Körperverletzung und der Bildung einer
> kriminellen Vereinigung: Fünf Mitglieder der Kameradschaft "Sturm 34"
> sind verurteilt worden.
Bild: Einer der Angeklagten im Prozess um die Neonazi-Gruppe „Sturm 34“.
DRESDEN taz | Die militante sächsische Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" war
eine kriminelle Vereinigung. Das stellte das Landgericht Dresden am Montag
beim Urteil im Revisionsprozess gegen fünf ehemalige Rädelsführer fest.
Es folgte damit dem Bundesgerichtshof, der ein erstes Dresdner Urteil aus
dem Jahr 2008 teilweise aufgehoben hatte. Die Strafen für die fünf
Angeklagten im Alter zwischen 24 und 34 Jahren fielen allerdings milder aus
als im ersten Prozess. Viermal Bewährung bis zu zwei Jahren, einmal
Geldstrafe.
„Sturm 34“ wurde 2006 im mittelsächsischen Mittweida gegründet und zählte
im Kern rund 50 Mitglieder. Die rechtsextreme Kameradschaft verübte in
Mittweida und Umgebung zahlreiche Überfälle und setzte sich die Schaffung
einer „national befreiten Zone“ zum Ziel.
Ein reichliches Jahr später wurde sie vom sächsischen Innenministerium
verboten. Ein erstes Urteil gegen einige Rädelsführer sah keine
Anhaltspunkte für die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der
Bundesgerichtshof hob deshalb dieses Urteil Ende 2009 auf. Die lange
Verschleppung des Revisionsprozesses war unter anderem von Mittweidas
Oberbürgermeister Matthias Damm (CDU) gerügt worden.
## Personelle Verknüpfung mit der NPD
Die 4. Strafkammer des Dresdner Landgerichts unter Vorsitz von Richter
Herbert Pröls folgte im Urteil teilweise dem Plädoyer der
Staatsanwaltschaft. Die hatte Jugendstrafen auf Bewährung für drei
Angeklagte gefordert. Im ersten Prozess waren noch Haftstrafen von drei und
dreieinhalb Jahren verhängt worden.
Mit einer Geldstrafe kam Matthias R. davon, dem bald Zweifel an den
Verbrechen von „Sturm 34“ gekommen waren und der sich als Informant des
Staatsschutzes angeboten hatte. Die Verteidiger hatten darauf verwiesen,
dass mit Ausnahme R.s alle Angeklagten heute einer geregelten Tätigkeit
nachgingen und teilweise Familien gegründet hätten.
Breiten Raum im Urteil nahm die Begründung ein, warum „Sturm 34“ nach der
Neudefinition des Bundesgerichtshofes doch eine kriminelle Vereinigung war.
Die Kammer verwies auf den paramilitärischen Charakter der Kameradschaft
und beleuchtete auch deren personelle Verknüpfung mit der rechtsextremen
NPD, die den ideologischen Hintergrund geliefert habe.
Der Rechtsextremismusexperte der sächsischen SPD-Fraktion, Henning Homann,
nannte die Dauer des Prozesses und die an dessen Ende stehenden
Bewährungsstrafen einen „Schlag ins Gesicht der Opfer“. Ähnlich äußerten
sich die Grünen.
11 Jun 2012
## AUTOREN
Michael Bartsch
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