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# taz.de -- Studie zu privaten Krankenkassen: Mieser als ihr Ruf
> Privatkassen gelten als Versicherungen für Privilegierte. Einer neuen
> Studie zufolge bieten sie meist weniger als die gesetzlichen. Die
> Betroffenen merken das oft zu spät.
Bild: Viele Leistungen werden von Privatkassen nicht übernommen – von den ge…
BERLIN taz | Privatkassen gelten als Versicherungen für Privilegierte, die
ihren Kunden mehr bieten als die gesetzlichen Kassen. Doch mit diesem Image
räumt eine neue Studie nun auf: „Über 80 Prozent der Tarife der privaten
Krankenversicherungen kommen an den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenversicherung nicht heran“, sagt Claus-Dieter Gorr, Chef der
Beratungsfirma Premium Circle.
Gorr wertete zusammen mit dem Kieler Gesundheitsökonomen Thomas Drabinski
die Daten von 32 privaten Kassen aus, die Ergebnisse wurden am Montag in
Berlin vorgestellt. Die Experten stießen auf über 200 Tarifsysteme mit über
1.500 Leistungskombinationen. „Der Markt lebt von der Intransparenz“, rügte
Drabinski. Klare Preis-Leistungs-Verhältnisse gibt es nicht: So bietet etwa
bei der Axa-Versicherung ein bestimmter neu eingeführter günstiger Tarif
sogar mehr Leistungen als ein älterer teurer Tarif.
Die „teilweise existenziellen Leistungsausschlüsse“ erleben die
Versicherten oft erst im Krankheitsfall, bemängeln die Experten. Dann
nämlich, wenn die private Krankenkasse plötzlich Reha-Maßnahmen oder eine
häusliche Krankenpflege nicht ohne weiteres zahlt, die eine gesetzliche
Kasse ohne Probleme übernommen hätte.
Drabinski und Gorr schlagen als Maßstab für die Privatkassen 85
„Mindestkriterien“ vor. Diese sollen nach Meinungen der Experten den
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen plus die
Erstattung von Sehhilfen und der Versorgung durch Privatärzte. Keine der
untersuchten Privaten erfüllt diese Mindestkriterien, Versicherungen wie
die Union etwa verlangen aber trotz schlechter Leistungen hohe Prämien,
während Unternehmen wie Signal Iduna bei niedrigeren Prämien eine bessere
Leistung bieten.
## Vieles als „Kann“-Leistung
Die Experten fordern zur Orientierung, nach den vorgeschlagenen 85
Mindestkriterien einen „Referenztarif“ der privaten Krankenversicherung zu
bilden, der dann als „Benchmark“ für Kunden dienen könnte, den eigenen
Krankenversicherungsschutz zu beurteilen. Gorr stellte dabei klar, dass der
bereits existierende „Basistarif“ der Privatkassen für weniger Betuchte dem
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht entspricht, weil im
Basistarif vieles als „Kann“-Leistung ausgewiesen wird, abhängig von der
Zustimmung des Versicherers.
Die Experten wollten aber keinesfalls ein Loblied auf die gesetzlichen
Kassen singen: In diesen Kassen belasteten RentnerInnen zunehmend die
Bilanz, daher herrsche bei den gesetzlichen Krankenversicherungen keine
Generationengerechtigkeit. Um die RentnerInnen stärker an den steigenden
Kosten zu beteiligen, könnte man die Krankenkassenbeiträge der RentnerInnen
erhöhen oder eine zweckgebundene Vermögensteuer für Ruheständler einführen,
schlugen Drabinski und Gorr vor.
Die Studie zu den Krankenkassen wurde zu einem Drittel von den gesetzlichen
und den privaten Krankenversicherungen finanziert, ein Drittel trug Premium
Circle und ein weiteres Drittel Drabinskis Institut für Mikrodatenanalayse
(IfMDA) bei.
11 Jun 2012
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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