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# taz.de -- Umfrage zur Pass-Entscheidungspflicht: Die Betroffenen hätten lieb…
> Die meisten Kinder ausländischer Eltern entscheiden sich später für den
> deutschen Pass. Ein Drittel fände es besser, beide Pässe behalten zu
> dürfen.
Bild: Das Doppelpass-Verbot gilt faktisch nur für bestimmte Staatsangehörigke…
BERLIN taz | Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren
wurden, erhalten seit dem Jahr 2000 automatisch die deutsche
Staatsangehörigkeit, wenn mindestens einer ihrer beiden Eltern ein
Daueraufenthaltsrecht besitzt und seit mindestens acht Jahren in
Deutschland lebt. Zudem erhalten sie meist die Staatsbürgerschaft ihrer
Eltern, die ihnen deren Herkunftsland gewährt. Im Alter zwischen 18 und 23
Jahren müssen sie sich allerdings entscheiden, ob sie den deutschen Pass
oder den ihrer Eltern behalten. Das ist die so genannte „Optionspflicht“,
die nur auf Druck der Union damals eingeführt wurde.
Für Kinder, die im Jahr 2000 noch keine zehn Jahre alt waren, wurde eine
Übergangsregelung geschaffen. Die meisten dieser Jugendlichen entscheiden
sich einer Studie zufolge bei Volljährigkeit nun mehrheitlich für den
deutschen Pass. Nur knapp zwei Prozent wollen die Staatsangehörigkeit ihrer
Eltern behalten. Das geht aus einer Befragung unter 401 dieser Jugendlichen
hervor, die das Bundesinnenministerium am Freitag vorstellte.
Aus der Studie geht auch hervor, dass sich viele Betroffene nur zögerlich
bei den Behörden melden, nachdem sie von diesen angeschrieben wurden. Viele
der Befragten gaben an, dass sie gerne beide Staatsbürgerschaft behalten
und auf eine entsprechende Gesetzesänderung gehofft hätten, die ihnen das
ermöglichen würde (64 Prozent). Nachdem sie sich aber einmal für eine
Staatsbürgerschaft entschieden haben, vermissen nur noch ein Drittel dieser
Jugendlichen ihren anderen Pass.
Ein Drittel der befragten Jugendlichen, die noch gar nicht auf das
Schreiben der Behörden reagiert hatten, waren sich nicht über die
rechtlichen Konsequenzen im Klaren – nämlich, dass sie dann, mit 23 Jahren,
automatisch und ungewollt die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren
können. Bis 2013 müssen sich die ersten von ihnen endgültig entschieden
haben.
Die Bundesregierung nimmt die Studie als Beleg dafür, dass die
Optionspflicht nicht zu Problemen für die Betroffenen führe.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht deshalb keinen Anlass,
das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland zu ändern. Dass sich viele der
betroffenen Jugendlichen aber nur unzureichend über ihre Wahlpflicht
informiert zeigte, dem will man nun mit einer Informationskampagne
entgegenwirken.
## Optionsverfahren vereinfachen
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, forderte
jetzt dazu auf, das Optionsverfahren zu vereinfachen, denn für die Behörden
ist es mit erheblichem Aufwand verbunden. Der Deutsche Städtetag rechnet
insbesondere ab 2018, wenn die Optionszahlen von zurzeit jährlich etwa
4.000 auf rund 40.000 ansteigen werden, mit einer hohen Belastung.
Migrantenverbände fordern schon seit langem, die Optionsregel komplett
abzuschaffen. SPD und Grüne sind aber mehrfach damit gescheitert, eine
Mehrstaatlichkeit auch im Regelfall zu gewähren. Zuletzt hatten sich
Berlin, Baden-Württemberg und andere SPD-geführte Bundesländer für die
doppelte Staatsbürgerschaft stark gemacht, waren damit aber im Bundesrat
gescheitert. Die Optionsregel gilt nicht für EU-Ausländer oder
Spätaussiedler, die dürfen mehrere Pässe besitzen. Sie trifft vor allem
Jugendliche mit türkischen oder arabischen Eltern.
22 Jun 2012
## AUTOREN
Daniel Bax
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