Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Rente für Hinterbliebene von NS-Opfer: Nochmalige Prüfung
> Die Weigerung der Behörden, Eva B. Witwenrente zu zahlen, sorgt für
> Empörung. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will den Vorgang
> prüfen lassen.
Bild: Zeigt sich empört über die Behandlung der Hinterbliebenen: Romani Rose …
BERLIN taz | Etwas Hoffnung für die KZ-Opfer-Witwe Eva B.: Die
nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hat als
Reaktion auf einen offenen Brief des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma
veranlasst, dass sich die Behörden ihren Fall noch einmal anschauen.
Wie die taz [1][zuvor berichtet] hatte, weigert sich die zuständige
Bezirksregierung Düsseldorf, der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden eine
Hinterbliebenenrente zu zahlen. „Die Ministerpräsidentin hat den
Innenminister gebeten, den Fall erneut zu prüfen“, teilte ein
Regierungssprecher nun am Dienstag mit. Er schränkte aber zugleich ein:
„Landesregierung und Bezirksregierung müssen sich dabei aber im Rahmen des
geltenden Bundesrechts bewegen.“
Zuvor hatten Sinti und Roma gegen die Weigerung protestiert, der Witwe des
Auschwitz-Überlebenden Anton B. eine Rente zuzugestehen. „Das ist 67 Jahre
nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang“, hieß
es in einem offenen Brief des Zentralratsvorsitzenden Romani Rose an
NRW-Ministerpräsidentin Kraft.
Der 1924 in Herne geborene und 2009 gestorbenen Sinto Anton B. hatte als
einziges von elf Geschwistern das Konzentrationslager Auschwitz überlebt
und wurde später in den KZs Buchenwald und Mittelbau-Dora zur Zwangsarbeit
versklavt. Zeit seines Lebens bekam er wegen als „verfolgungsbedingt“
anerkannter Gesundheitsschäden eine Opferrente.
Nach seinem Tod beantragte seine Ehefrau Eva B. eine Witwenrente, die ihr
die Bezirksregierung Düsseldorf aber standhaft verwehrt. Die Behörde
zweifelt posthum die ärztlichen Befunde aus den 50ern an, wonach Anton B.s
Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei, und begründet damit
die Ablehnung des Antrags auf Hinterbliebenenrente der Witwe. „Wir werden
diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer nicht zulassen“, schrieb der
Zentralratsvorsitzende Rose Ministerpräsidentin Kraft.
Kritik kam auch von der Opposition im Bundestag. „Die Entscheidung im Fall
der Witwenrente des Auschwitz-Überlebenden Anton B. macht einen
fassungslos“, sagte der Linken-Abgeordnete Jan Korte der taz. „Welcher
Geist herrscht eigentlich in solchen Behörden?“ Immer wieder müssten
NS-Opfer und deren Angehörige um minimale Renten oder
Entschädigungszahlungen kämpfen, so Korte.
Auch Volker Beck, Menschenrechtsexperte der Grünen im Bundestag, empörte
sich. „Der Fall zeigt, dass das gesamte deutsche Entschädigungsrecht vom
Gedanken einer Abwehr der Ansprüche getragen ist“, sagte Beck der taz.
„Rechtsgrundsätze, die bei der Versorgung von Soldaten und selbst
SS-Angehörigen gelten, finden beim Entschädigungsrecht keine Anwendung.“
Bei vielen verfolgungsbedingten Erkrankungen sei es fast unmöglich, den
Beweis anzutreten, dass sie ausschließlich verfolgungsbedingt sind. Beck:
„Hier kommt man nur mit Großzügigkeit zu mehr Gerechtigkeit.“.
24 Jul 2012
## LINKS
[1] /!97871/
## AUTOREN
Wolf Schmidt
## TAGS
Schweiß
## ARTIKEL ZUM THEMA
Auszahlungen aus Schweizer Fonds: Entschädigung für Holocaust-Opfer
Einem Zeitungsbericht zufolge haben Opfer des Holocaust 952 Millionen Euro
aus einem Fonds erhalten. Schweizer Banken hatten jüdisches Vermögen lange
zurückgehalten.
Vier Tote beim Wohnungsbrand: Familie im Dunkeln
Weil ihr Strom abgedreht wurde, zündete in Saarbrücken eine Romafamilie
Kerzen an. Daraus entstand ein Brand, bei dem vier Kinder starben. Wie kam
es soweit?
Rente für Hinterbliebene von NS-Opfer: Auf 600 Euro Beihilfe geeinigt
Die Witwe eines Auschwitz-Überlebenden hatte auf die Zahlung einer
Hinterbliebenenrente geklagt. Nach drei Jahren hat sich nun das Land NRW
mit ihr geeinigt.
Keine Rente für KZ-Opfer-Witwe: Die verlorene Ehre der Familie B.
Der Staat verwehrt der Witwe eines Sinto, der Auschwitz überlebte, eine
Hinterbliebenenrente. Seit drei Jahren kämpft Eva B., nun wird der Fall vor
Gericht verhandelt.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.