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# taz.de -- Exporte aus den israelischen Siedlungen: Bitterer Rotwein von sonst…
> Nach Dänemark prüft auch Finnland, ob Produkte aus den israelischen
> Siedlungen in besetzten Gebieten künftig extra gekennzeichnet werden
> müssen.
Bild: Auch laut schwedischer Kennzeichnungspflicht „Wine of Israel“: Weingu…
STOCKHOLM taz | „Wine of Israel“ heißt es auf den Etiketten des „Yarden
Mount Hermon“-Rotweins, der für 10,98 Euro in den staatlichen finnischen
Alkoholläden Alko verkauft wird.
Tatsächlich stammt er von einer Weinkellerei aus Katzrin auf den
Golanhöhen, einem von Israel besetzten Gebiet. Der Wein gehört zu den
Produkten, über deren Herkunft die FinnInnen demnächst exakter informiert
werden sollen – etwa mit der Bezeichnung „Golanhöhen, israelisches
Siedlungsgebiet“.
Die Regierung habe viele Anfragen aus der Bevölkerung erhalten, wo denn
konkret mit „Made in Israel“ gekennzeichnete Produkte herkommen, sagte
Tarja Kantola, persönliche Referentin des finnischen Außenministers Erkki
Tuomioja, der Tageszeitung Helsingin Sanomat.
Das Ministerium nehme das als Auftrag, eine Kennzeichnungspflicht für
Einfuhren aus von Israel besetzten Gebieten zu prüfen. Nun soll mit den
anderen Ressorts geklärt werden, wie die aussehen könne – und wer
kontrolliert, ob die Angaben auch korrekt sind. Dafür habe Finnland auf
EU-weite Empfehlungen gehofft. Ein Sprecher der EU-Kommission hatte
kürzlich erklärt, die Kennzeichnung der Waren als israelische Produkte sei
irreführend, konkrete Maßnahmen erfolgten aber nicht.
Großbritannien kennt schon seit 2009 eine Empfehlung zur freiwilligen
Kennzeichnung für den Handel. Und im Mai kündigten zunächst die
südafrikanische und dann die dänische Regierung Regelungen für Produkte aus
den „laut Völkerrecht illegalen Siedlungen“ (O-Ton Dänemarks Außenminist…
Villy Søvndal) an.
Für Finnland hatte die grüne Enwicklungshilfeministerin Heidi Hautala schon
länger gefordert, deutlich erkennbar zu machen, welche Produkte aus den
Siedlungen kommen. Kooperative Handelsketten in der Schweiz, Italien und
Irland haben eigene Kennzeichnungsregelungen eingeführt.
## Kein Verstoß gegen EU-Recht
Weder eine Kennzeichnungspflicht noch eine Blockade von Produkten aus
solchen Siedlungsgebieten würden gegen Bestimmungen der
Welthandelsorganisation oder gegen EU-Recht verstoßen, speziell auch nicht
gegen das EU-Assoziierungsabkommen mit Israel. Zu diesem Ergebnis kommt
jedenfalls der britische Völkerrechtler James Crawford in einem Gutachten.
Solange es keine klare Kennzeichnungspflicht für Waren aus
„völkerrechtswidrigen Siedlungen“ gebe, müsse man im Zweifel darauf
verzichten, Produkte mit der Herkunftsbezeichnung „Israel“ zu kaufen,
fordert schon jetzt die deutsche Sektion der katholischen Pax Christi mit
ihrer Aktion „Besatzung schmeckt bitter“.
So weit geht die schwedische Organisation Juden für
israelisch-palästinensischen Frieden (JIPF) nicht. Doch zitiert sie
zustimmend den israelischen Journalisten Gideon Levy mit dem Satz: „Ein in
den Siedlungen produziertes Produkt ist ein illegales Produkt, so wie die
Siedlungen selbst illegal sind.“ Die JIPF will eine Zwangskennzeichnung von
Produkten der 136 Unternehmen aus besetzten Gebieten als „wichtige
politische Handlung“, zumal die EU Israels wichtigster Exportmarkt sei. Sie
appellierte jetzt an die Regierung in Stockholm, dem Beispiel von Ländern
wie Südafrika und Dänemark zu folgen und darüber hinaus auf eine EU-weite
Regelung hinzuwirken.
Beim Wein hat Schwedens staatliche Alkoholladenkette Systembolaget bereits
eine spezielle Kennzeichnung vorweggenommen. Man verkauft wie Finnlands
Alko den roten „Yarden Mount Hermon“, doch kommt der im Gegensatz zu dort
laut Katalog und Regalschildchen nicht aus „Israel“, sondern ist von
„sonstigem Ursprung“. Vor einigen Jahren stammte der Golanhöhen-Wein bei
Systembolaget sogar zeitweise offiziell aus „Israel – besetzte syrische
Gebiete“. Obwohl ausdrücklich mit dem Außenministerium in Stockholm
abgesprochen, wurde diese Herkunftsbezeichnung nach israelischen Protesten
dann zum jetzigen geheimnisvollen Land „övriga ursprung“ abgeändert.
5 Aug 2012
## AUTOREN
Reinhard Wolff
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