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# taz.de -- Bahn macht City laut: Jenseits der Baugrube
> Der Gleisausbau für den Güterverkehr in der Innenstadt wird nicht
> gestoppt. Jedoch könnte die Deutsche Bahn zu mehr Lärmschutz verpflichtet
> werden.
Bild: Der Güterverkehr soll auch in Bremen deutlich zunehmen.
Das Gleis 1 am Bremer Hauptbahnhof kann weiter für den wachsenden
Güterverkehr ausgebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Bremen jetzt beschlossen (Aktenzeichen 1 B 155/12).
Es wies damit zwar den Eilantrag des Anwohners Walter Rufflers ab. Zugleich
stellte das Gericht jedoch fest, dass die „grundrechtliche
Zumutbarkeitsschwelle“ für ihn schon mit der heutigen Lärmbelastung
„überschritten“ sei. Und es schloss zumindest nicht aus, dass in der
Bahnhofsvorstadt viel mehr Betroffene als bisher Anspruch auf besseren
Lärmschutz haben könnten. Das könnte auch für andere Bauprojekte der Bahn
von grundsätzlicher Bedeutung sein. Ein Urteil des OVG steht allerdings
noch aus.
Bei dem Vorhaben geht es um die „Ertüchtigung“ der Strecke nach Oldenburg,
zwei Abstellgleise sollen dafür auf einer Strecke von knapp 600 Metern
miteinander verbunden werden. Das dient der Anbindung des gegenwärtig im
Bau befindlichen Jade-Weser-Ports in Wilhelmshaven. Und bringt später auch
in Bremen erheblich mehr Verkehr und Lärm mit sich: 2015 könnten hier
Schätzungen zufolge neben den Personen täglich 280 Güterzüge durch die
Innenstadt rattern – das sind noch mal 56 mehr als bisher schon. Und mehr
als die Hälfte aller Güterzüge auf dieser Strecke fährt nachts. Vor
Rufflers Haus, das keine 20 Meter vom Bahndamm mit seinen sechs Gleisen
entfernt steht, ist für die Züge bereits Tempo 100 erlaubt.
Im Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes (EBA) wurde Rufflers
Haus nicht weiter berücksichtigt – es steht zwar an der betroffenen
Bahnlinie, aber bereits über 400 Meter von der Baustelle entfernt, also
etwa eine Güterzuglänge. Die Bahn sprach ihm deswegen das Recht ab,
überhaupt klagen zu dürfen. Und als es um den Lärm ging, wurde zunächst nur
bei jenen gemessen, deren Grundstück innerhalb der Baustrecke liegt. Denn
laut dem bei der Bahn gängigen, so genannten „Baugrubenmodell“ muss sie nur
dort für Lärmschutz sorgen, wo gerade neu gebaut wird.
Ob das „willkürfrei“ ist, darüber will das OVG erst später entscheiden. …
schließt aber zumindest nicht aus, dass die Lärmschutzinteressen der
AnwohnerInnen bisher „unzureichend“ berücksichtigt wurden. Auch eine
„räumliche Erweiterung“ des bisherigen Lärmschutzkonzepts hält es für
durchaus denkbar. „Das wäre ein Meilenstein in der
Bahnlärm-Rechtsprechung“, sagt Ruffler – und könne auch anderenorts Folgen
haben. Entsprechend hartnäckig sei der Widerstand der Bahn. Zwar könnten
etwa die AnwohnerInnen aus der Roon oder der Manteuffelstraße den Ausbau
von Gleis 1 auch dann nicht stoppen. Aber mehr Lärmschutz bekommen, oder
überhaupt welchen.
Über 90.000 BremerInnen sind schon jetzt nachts mehr Bahnlärm ausgesetzt,
als zulässig ist, sagt das Verkehrsressort, tagsüber sind es immer noch
über 40.000, bei denen die Immissionen über dem Grenzwert liegen. Jeder
Dritte in Bremen ist Bahnlärm ausgesetzt – das ist, vergleicht man 27
Ballungszentren mit mehr als 250.000 EinwohnerInnen, immerhin Platz sieben
auf einer nach oben immer lauter werdenden Skala.
Für Ruffler sind neue Lärmschutzwände oder fenster aber nur ein „Notnagel�…
Er will in erster Linie erreichen, dass nicht noch mehr Güterzüge als
bisher bei ihm vorbeirattern. Ruffler plädiert für den Ausbau der Strecke
Oldenburg–Cloppenburg–Osnabrück als Alternative, die aber ist bislang
eingleisig und nicht elektrifiziert. Das OVG beanstandet jedoch nicht, dass
das EBA „keine realistische Alternative“ zum Ausbau von Gleis 1 sieht.
6 Aug 2012
## AUTOREN
Jan Zier
Jan Zier
## TAGS
Stadtentwicklung
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