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# taz.de -- Kommentar Schmiergeld-Prozess: Stramme Rechtfertigung
> Der Ex-MAN-Chef Anton Weinmann hat den Vorwurf der Beihilfe zur
> Bestechung mit einer Strafanzeige beantwortet. Dazu gehört schon Chuzpe.
Was immer deutschen Managern vorgeworfen werden kann, mangelndes
Selbstbewusstsein gehört nicht dazu. Erstaunlich ist schon, wie
Ex-MAN-Konzernvorstand Anton Weinmann vor seinem am Donnerstag beginnenden
Prozesses gegen die Staatsanwaltschaft vorgegangen ist. Den Vorwurf der
Beihilfe zur Bestechung mit einer Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und
Verleumdung zu kontern, dazu gehört schon Chuzpe.
Unter Weinmanns Aufsicht soll sich bei MAN ein absatzfördendes, aber
aufgeflogenes Schmiergeldsystem entwickelt haben. Zivilrechtlich hat sich
der frühere Chef der LKW-Sparte zu hohen Schadensersatzleistungen bereit
erklärt – zu zahlen von seiner Managerhaftpflichtversicherung (D & O).
Gut möglich, dass sich Weinmann trotzdem als Opfer sieht. Das entspräche
dem Selbstbild etlicher Wirtschaftsbosse. Sie reden gerne von „Compliance“.
Aber die Einhaltung gesetzlicher Regeln und ethischer Grundstandards halten
sie dann doch für eine ökonomische Entscheidung, bei der Staatsanwälte
nichts verloren haben.
Unlängst haben 35 Großunternehmen den Bundestag aufgefordert, das
UN-Übereinkommen gegen Korruption zu ratifizieren. „Ein demokratisches Land
wie Deutschland muss international insgesamt glaubwürdig sein und darf sich
nicht unnötig angreifbar machen“, heißt es in dem Schreiben, zu dessen
Unterzeichnern auch der MAN-Konzern gehört.
Das wirkt genauso unrealistisch wie die „Zielvereinbarungen“ des Deutschen
Olympischen Sportbundes. Während die deutschen Olympioniken immerhin noch
auf Platz 6 im Medaillenspiegel landeten, liegt die BRD im internationalen
Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International auf dem 14.
Rang.
16 Aug 2012
## AUTOREN
Pascal Beucker
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