Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Schmiergeldprozess in München: Schlag auf Schlag, Klage gegen Klage
> Anton Weinmann, früher im Vorstand der MAN AG, sieht sich vor Gericht dem
> Vorwurf der Beihilfe zur Bestechung ausgesetzt. Nun zeigte er zwei
> Staatsanwälte an.
Bild: Verhält sich wuchtig wie ein Laster: Anton Weinmann, Ex-Vorsitzender des…
MÜNCHEN taz | Angriff ist die beste Verteidigung, dachte sich offenbar
Anton Weinmann, der frühere MAN-Konzernvorstand und Chef der
Nutzfahrzeugsparte. Der 56-jährige Topmanager soll sich am Donnerstag vor
Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zur
Bestechung vor. Weinmann habe von Schmiergeldzahlungen beim Verkauf von
Lastwagen und Bussen ins Ausland gewusst, sei aber nicht dagegen
eingeschritten.
Schon vor Beginn des Verfahrens kam es zu einem ungewöhnlichen
Schlagabtausch: Weil der Manager Teile der Anklageschrift als „tiefgehend
ehrverletzend empfunden“ habe, wie sein Anwalt wissen ließ, zeigte er
seinerseits zwei Staatsanwälte wegen angeblicher Beleidigung und
Rechtsbeugung an. Die Generalstaatsanwaltschaft fand laut der
Nachrichtenagentur dapd allerdings „keinerlei Anhaltspunkte“ dafür, dass
die Juristen „wider besseres Wissen falsche Behauptungen“ aufgestellt
hätten.
Um zu verhindern, dass Details in der Öffentlichkeit bekannt wurden,
erwirkte Weinmann zudem per Eilantrag beim Verwaltungsgericht, dass die
Presse vorab keinen Auszug aus der Anklageschrift erhielt.
Im Mittelpunkt der Affäre stehen korrupte Zahlungen, die bei dem
Lastwagenbauer jahrelang geflossen sein sollen, um den Verkauf seiner
Fahrzeuge nach Belgien und Slowenien anzukurbeln. Medienberichten zufolge
soll es in Weinmanns Dienstzeit ein regelrechtes Schmiergeldsystem gegeben
haben, um die Konkurrenz bei den Kunden auszustechen. Der Beschuldigte habe
die illegalen Praktiken toleriert, heißt es. Weinmann bestreitet das.
## Sechs Verhandlungstage
Andere Manager des Konzerns hätten zuvor eingeräumt, dass es üblich gewesen
sei, Abnehmer der Fahrzeuge zu bestechen – anfänglich in bar, später über
Beraterverträge. Man habe sogar die Rechtsabteilung einbezogen, um legale
Wege für illegale Zahlungen zu finden, soll der ehemalige Slowenien-Chef
von MAN den Ermittlern gebeichtet haben.
Die Staatsanwaltschaft will Weinmann nun offenbar nachweisen, dass er
persönlich über den endgültigen Inhalt von Revisionsberichten entschieden
habe. Im Gespräch mit Untergebenen habe er heikle Details mit den Worten
kommentiert, er dürfe das eigentlich gar nicht wissen. Der Angeklagte
wiederum soll sich ganz sicher sein, so etwas nie gesagt zu haben.
Weinmann hatte ab 2005 die wichtigste Sparte des Nutzfahrzeug- und
Maschinenbaukonzerns MAN geleitet, seinen Posten nach Aufdeckung der
Korruptionsgeschäfte 2009 jedoch räumen müssen – zusammen mit Vorstandschef
Hakan Samuelsson und anderen Managern.
Die inzwischen zum Volkswagen-Konzern gehörende MAN AG hatte 2009 eine
Geldbuße von 151 Millionen Euro gezahlt. Drei frühere Manager erhielten
Bewährungsstrafen. Gegen Samuelsson wird nicht ermittelt. Die Firma fordert
von ihm aber 237 Millionen Euro Schadenersatz für Verluste, die sie durch
Geldbußen und Steuernachzahlungen erlitt.
Die zuständige Wirtschaftskammer am Landgericht München I hat für den
Prozess gegen Weinmann sechs Verhandlungstage bis zum 5. September
angesetzt.
16 Aug 2012
## AUTOREN
Marlene Halser
## ARTIKEL ZUM THEMA
Korruption in Unternehmen: Eine Hand wäscht die andere
Viele Unternehmen haben aus ihren Schmiergeldskandalen gelernt. Hohe
Strafen müssen sie nicht fürchten. Ein Imageschaden birgt größere Verluste.
Kommentar Schmiergeld-Prozess: Stramme Rechtfertigung
Der Ex-MAN-Chef Anton Weinmann hat den Vorwurf der Beihilfe zur Bestechung
mit einer Strafanzeige beantwortet. Dazu gehört schon Chuzpe.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.