| # taz.de -- Gerichtsurteil zur Plagiatsaffäre: Einblick in Guttenbergs Unterla… | |
| > Der Bundestag muss Einsicht in Unterlagen gestatten, die Guttenberg für | |
| > seine Doktorarbeit benutzt hat. Darauf klagte ein Journalist und war | |
| > erfolgreich. | |
| Bild: Muss sich in seine Unterlagen schauen lassen: Karl-Theodor zu Guttenberg. | |
| BERLIN dapd | Der Bundestag muss Journalisten Einblick in Dokumente | |
| gewähren, die Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für seine Doktorarbeit | |
| verwendet hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. | |
| Es gab damit einem Kläger recht, der die acht Dokumente der | |
| Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes hatte einsehen wollen, | |
| wie das Gericht mitteilte. Der Bundestag hatte die Herausgabe der Dokumente | |
| mit der Begründung verweigert, dass die Arbeiten der Mandatsausübung der | |
| Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer | |
| Angelegenheiten vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen seien. | |
| Dem schloss sich das Gericht nicht an. Die Arbeiten der Dienste seien | |
| Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, nicht aber | |
| bereits selbst parlamentarische Tätigkeit. Auch der Schutz des geistigen | |
| Eigentums stehe dem Anspruch nicht entgegen. | |
| Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht die Berufung | |
| zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum | |
| Bundesverwaltungsgericht zugelassen. | |
| Guttenberg war im März 2011 von seinem Ministerposten und allen politischen | |
| Ämtern zurückgetreten und verlor kurz darauf seinen Doktortitel. Er hatte | |
| seine Dissertation in weiten Teilen abgeschrieben, unter anderem aus | |
| Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments. | |
| 14 Sep 2012 | |
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