# taz.de -- Gerichtsurteil zur Plagiatsaffäre: Einblick in Guttenbergs Unterla… | |
> Der Bundestag muss Einsicht in Unterlagen gestatten, die Guttenberg für | |
> seine Doktorarbeit benutzt hat. Darauf klagte ein Journalist und war | |
> erfolgreich. | |
Bild: Muss sich in seine Unterlagen schauen lassen: Karl-Theodor zu Guttenberg. | |
BERLIN dapd | Der Bundestag muss Journalisten Einblick in Dokumente | |
gewähren, die Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für seine Doktorarbeit | |
verwendet hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag. | |
Es gab damit einem Kläger recht, der die acht Dokumente der | |
Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes hatte einsehen wollen, | |
wie das Gericht mitteilte. Der Bundestag hatte die Herausgabe der Dokumente | |
mit der Begründung verweigert, dass die Arbeiten der Mandatsausübung der | |
Abgeordneten zuzurechnen und daher als Wahrnehmung parlamentarischer | |
Angelegenheiten vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen seien. | |
Dem schloss sich das Gericht nicht an. Die Arbeiten der Dienste seien | |
Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, nicht aber | |
bereits selbst parlamentarische Tätigkeit. Auch der Schutz des geistigen | |
Eigentums stehe dem Anspruch nicht entgegen. | |
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht die Berufung | |
zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und die Sprungrevision zum | |
Bundesverwaltungsgericht zugelassen. | |
Guttenberg war im März 2011 von seinem Ministerposten und allen politischen | |
Ämtern zurückgetreten und verlor kurz darauf seinen Doktortitel. Er hatte | |
seine Dissertation in weiten Teilen abgeschrieben, unter anderem aus | |
Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments. | |
14 Sep 2012 | |
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