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# taz.de -- Bund fürchtet um Energieversorgung: Paragraph für den warmen Wint…
> Die Energiebranche wehrt sich gegen ein Gesetz, das sie zwingen soll,
> Altmeiler am Netz zu halten. Bis zu 287 Millionen Euro dürfte das kosten.
Bild: Die Angst vor den frostigen Monaten ist groß.
BERLIN taz | Die Energiewirtschaft will ein Gesetz verhindern, das die
Energieversorgung im Winter sicherstellen soll. Der Verband der Energie-
und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte am Mittwochabend Pläne, mit denen
das Wirtschaftsministerium Energieengpässe in der kalten Jahreszeit
verhindern möchte.
Laut einem internen Entwurf will das Ministerium Kraftwerksbetreibern
gesetzlich verbieten, unrentable Kraftwerke abzuschalten, wenn diese für
Notfälle gebraucht werden. Der BDEW plädiert hingegen für eine freiwillige
Lösung, in der Kraftwerksbetreiber die Leistung ihrer eigentlich
ausgedienten Altmeiler versteigern. In beiden Fällen sollen die
Energieerzeuger entschädigt werden, was die Stromverbraucher 140 bis 287
Millionen Euro kosten dürfte.
Für diesen Winter käme ein mögliches Gesetz zu spät, sagte BDEW-Chefin
Hildegard Müller, es würden andere Vorkehrungen getroffen. Aus dem Ausland
habe man sich eine Leistung von 2 Gigawatt – gut 4 Prozent der Leistung der
deutschen Kohlekraftwerke – für Engpässe gesichert. Solche Hilfe aus dem
Ausland blieb selbst im vergangenen Winter trotz Atomausstieg und
Eiseskälte die Ausnahme.
Alte, fossile Kraftwerke rechnen sich immer weniger. Die Branche werde
durch die Erneuerbaren unter Druck gesetzt, sagte Müller. Dass ein Teil der
Alt-Kraftwerke eine Zeit lang noch für Engpässe notwendig sein wird, ist
unter Experten unbestritten – aber über das „Wie“ wird gestritten.
## „Strategische Reserve“
Nach dem Konzept der Energiewirtschaft soll derjenige, der ein unrentables
Kraftwerk stilllegen will, dessen Leistung als „strategische Reserve“
verkaufen dürfen. Die günstigsten Altmeiler sollen den Zuschlag bekommen
und zwei Jahre garantiert anfahrbereit sein. Das Wirtschaftsministerium
will die Reserve laut Entwurf nicht über eine solche Auktion, sondern per
Anordnung der Netzbetreiber regeln.
Ein Betreiber müsste zwölf Monate vorher melden, dass er ein Kraftwerk
stilllegen will. Notfalls würde dies nicht genehmigt. Auch bei der
Gasversorgung sehe der Gesetzentwurf schädliche Eingriffe vor, so Müller.
Geplant ist, die Versorger zu festen Gaslieferverträgen zu zwingen. Die
sind teurer als jederzeit kündbare. Knapp 2 Euro müsste ein
Durchschnittshaushalt pro Jahr zusätzlich bezahlen, wenn das Gesetz kommt.
Das BDEW-Modell werde für die Verbraucher billiger, behaupten die
Gutachter. Man verhandle seit langem mit der Politik, sagte Müller, aber
„die Gespräche kommen nicht in Gang“. Ein Sprecher des
Wirtschaftsministeriums sagte, man prüfe den BDEW-Vorschlag, er würde aber
„ebenfalls Gesetzesänderungen erfordern“.
28 Sep 2012
## AUTOREN
Wendelin Sandkühler
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