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# taz.de -- Kommentar Rentenversicherungspflicht: Arme Ich-AGs
> Selbstständigen mit geringen Einkommen geht es mit der
> Rentenversicherungspflicht an den Kragen. Die Lösung wären gestaffelte
> Vorsorge-Beiträge.
Als die Hartz-IV-Gesetze verabschiedet wurden, stimmte die damalige
rot-grüne Bundesregierung das Hohelied der Ich-AG an. Jeder sollte sein
eigener Unternehmer werden, Selbstständigkeit, vor allem
Solo-Selbstständigkeit, wurde vom Arbeitsamt massiv gefördert.
Die Zeiten sind vorbei. So hat die schwarz-gelbe Bundesregierung nicht nur
den Rechtsanspruch von Arbeitslosen auf einen Gründungszuschuss für die
Selbstständigkeit abgeschafft. Jetzt geht es auch den
Ein-Mann-und-Frau-Betrieben an den Kragen.
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) plant, dass Selbstständige künftig
einer Rentenversicherungspflicht unterliegen. 260 Euro monatliche Beiträge
sollen pauschal pro Person fällig werden. Damit aber steht die Existenz von
vielleicht einer Million Selbstständiger vor dem Aus, die derzeit weniger
als 1.100 Euro Netto im Monat verdienen.
Man kann die Pflichtversicherung trotzdem gut finden. Warum soll es
Geschäftsmodelle geben, bei denen Steuerzahler später die Grundsicherung
für altersarme Selbstständige finanzieren? Aber dann wäre es auch höchste
Zeit, die Steuerzahler von der Subventionierung der Arbeitgeber zu
befreien, die so niedrige Löhne zahlen, dass ihre Angestellten Hartz IV
beziehen. Auf diesen Vorstoß wartet man vergeblich. Auch auf Antworten, wo
die gut bezahlten, rentensicheren Alternativ-Jobs für arbeitslose
Freelancer warten.
Vielleicht aber zeigt der Unmut der Selbstständigen ja Wirkung und das BMAS
denkt über einkommensabhängig gestaffelte Beiträge zur Altersvorsorge nach.
Denn warum ein Selbstständiger, der von der Hand in den Mund lebt, das
Gleiche in die Altersvorsorge einzahlen soll wie solche mit Einkünften von
mehreren tausend Euro, erschließt sich nicht.
16 Oct 2012
## AUTOREN
Eva Völpel
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