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# taz.de -- Klage gegen Grünen-Schatzmeister: Parteigeld für Prostituierte
> In Brandenburg hat ein Prozess gegen den Ex-Schatzmeister der Grünen
> begonnen, der 270.000 Euro veruntreut haben soll. Er habe damit
> Prostituierten helfen wollen.
Bild: War mit einem Teil des Geldes verschwunden, nun vor Gericht: Christian Go…
POTSDAM dpa | Der frühere Schatzmeister von Brandenburgs Bündnisgrünen hat
zum Prozessauftakt gestanden, Parteigelder veruntreut zu haben. Als Motiv
nannte er die Beziehung zu zwei Prostituierten, denen er geholfen habe.
„Ich bedaure das und möchte mich entschuldigen für den finanziellen und
politischen Schaden“, sagte Christian Goetjes am Montag vor dem Landgericht
Potsdam. Fast zwei Jahre lang habe er Gelder von Parteikonten auf
Privatkonten überwiesen sowie Bargeld aus der Parteikasse genommen,
erklärte der 34-Jährige.
Laut Anklage hat Goetjes von Januar 2009 bis Februar 2011 knapp 274.000
Euro veruntreut. Staatsanwalt Günter Handke listete 267 Fälle auf. Dafür
soll der 34-Jährige Rechnungen gefälscht, Zahlungsgründe erfunden und
Empfänger fingiert haben.
Nach eigenen Angaben hat er 2009 erstmals Gelder veruntreut, um seiner
damals heroinabhängigen Freundin beim Entzug zu helfen. Mit dem Geld habe
er ihr eine Therapie im Ausland finanziert, die von der Krankenkasse nicht
übernommen worden sei. Die Identität der Frau wollte Goetjes nicht
verraten.
Kaum war diese Beziehung gescheitert, kam er mit einer anderen
Prostituierten zusammen. Als die Frau Schulden hatte und bedroht wurde, so
der Angeklagte, zahlte er erneut – mit dem Geld aus der Parteikasse.
Zuletzt floh Goetjes laut Anklage mit ihr und 36.000 Euro nach Bulgarien.
„Ich muss gestehen, dass mein Handeln auch für mich selber heute schwer
nachvollziehbar ist“, sagte er vor Gericht.
Vor Prozessbeginn hat Goetjes sich zivilrechtlich mit den Grünen auf 65.000
Euro Schadenersatz geeinigt. Nach seinen Angaben hat er bislang 35 000 Euro
überwiesen; nun soll er monatlich 1.000 Euro abstottern. Die Partei hat
zudem ihre Konsequenzen gezogen: Ein strenges Vier-Augen-Prinzip soll
künftig derartige Fälle ausschließen. Der Prozess soll am 15. November
fortgesetzt werden. Das Urteil könnte am selben Tag gesprochen werden.
5 Nov 2012
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